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Elektro / Tarife

Elektrizitätsversorgung

Unbundling Netz - Energie

Auf Grund der Strommarktliberalisierung wurde auf den 1.10.2008 das Unbundling „Netz - Energie“ eingeführt. Dies bedingt eine neue Tarifstruktur, weil grundsätzlich zwischen der Netznutzung und der Energie unterschieden werden muss.


Zu den Netzkosten gehören:

  • Eigentliche Netznutzung (Vorgelagerte Netzkosten, Kalk. Kosten der eigenen Netze, Betrieb und Unterhalt, Ablesung, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)
  • Abgaben für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
  • Abgaben an die Gemeinde (Öffentliche Abgabe)
  • Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers
Zu den Energiekosten gehören:
  • Energiekosten (Energiehandel, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)


Bei den Netzkosten müssen die Abgaben für die KEV und die Abgaben an die Gemeinde auf der Rechnung in separaten Positionen transparent ausgewiesen werden. Die Abgaben für die KEV betragen ab 1.1.2009 0.45 Rp./kWh. Die Öffentliche Abgabe an die Stadt Dübendorf wurde von dieser auf 0.4 Rp./kWh festgesetzt.

Die Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid werden den Endkunden direkt pro kWh verrechnet und betragen ab 1.1.2009 0.4 Rp./kWh und ab 1.1.2011 0.77 Rp./kWh. Darin enthalten sind die Kosten für die Reservehaltung, den Messdatenaustausch etc.

Kunden mit einem Jahresbezug von mehr als 100'000 kWh können erstmals per 1.1.2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Regelung betr. des Jahresbezuges gilt pro Abgabestelle, d.h. die Mengen verschiedener Abgabestellen können nicht kumuliert werden. Die Netzkosten werden auch bei Wechselkunden immer durch die Glattwerk AG in Rechnung gestellt.


Bei den Tarifen sind folgende Punkte zu beachten:
  • Bei der Netznutzung erfolgt keine saisonale Differenzierung der Tarife.
  • Bei der Energie wird die saisonale Differenzierung bei allen Kundengruppen beibehalten.
  • Hoch- und Niedertarifzeiten bleiben unverändert und sind für Netznutzung und Energie identisch.
  • Die Systemdienstleistungen, die Einspeisevergütung und die Öffentliche Abgabe werden als eigene Position in Rechnung gestellt.

 

Tarife für die Netznutzung

 

Tarif

Anwendung

 

Wohnen

für Haushalt, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume etc.

  Kleingewerbe für KMU bis zu einem Anschluss von max. 25 Ampère bzw. bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz
 

Gewerbe

für KMU bis zu einem Anschluss von max. 80 Ampère bzw. bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz

 

Sammeltarif NS

für KMU, Industrie und Dienstleistung mit einem Anschluss ab 40 Ampère

 

Sammeltarif HS

für KMU, Industrie und Dienstleistung mit einem Anschluss ab Hochspannungsnetz (16'000 Volt)

 

Temporärer Anschluss

für Baustellen und andere Provisorien

 

Messeinrichtungen

Tarif für Zähler, Empfänger, Fernauslesung etc.

 

Tarife für die Energielieferung

 

Tarif

Anwendung

 

Wohnen

für Haushalt, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume etc.

  Gewerbe für KMU bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz
 

Grossbezüger

für KMU, Industrie und Dienstleistung

 

Temporärer Anschluss

für Baustellen und andere Provisorien

 

Tarife Elektrizitätsversorgung ab 01.10.2010 (exkl. 7.6% MWSt., ab 1.1.2011 8% MWSt.)

Kundengruppe
Tarif

Tarifeinheiten

Netznutzung

Energie Winter

Energie Sommer

Wohnen
 

Fr./Monat

GP/Z

9.00

Rp./kWh

H

8.60

9.50

7.50

Rp./kWh

N

3.20

7.00

5.00

 

Kleingewerbe
 

Fr./Monat

GP/Z

10.00

Rp./kWh

H

8.00

9.50

7.50

Rp./kWh

N

3.20

7.00

5.00

 

Gewerbe
 

Fr./Monat

Z

5.00

Fr./kW

L

2.80

Rp./kWh

H

6.50

9.50

7.50

Rp./kWh

N

2.80

7.00

5.00

 

Sammeltarif NS
(400 V)

Fr./Monat

Z

20.00

Fr./kW

L

8.00

2.00

2.00

Rp./kWh

H

3.30

8.50

6.50

Rp./kWh

N

1.80

6.00

4.50

 

Sammeltarif HS
(16'000 V)

Fr./Monat

Z

30.00

Fr./kW

L

7.50

2.00

2.00

Rp./kWh

H

1.90

8.50

6.50

Rp./kWh

N

1.00

6.00

4.50

 

Temporärer Anschluss
 

Fr./Monat

Z

15.00

Rp./kWh

H

14.00

11.00

11.00

Rp./kWh

N

6.00

7.00

7.00

 

für alle Tarife

Systemdienstleistungen

Rp./kWh

H/N

0.40

    (ab 1.1.2011)

Rp./kWh

H/N

0.77

Einspeisevergütung

Rp./kWh

H/N

0.45

Öffentliche Abgabe

Rp./kWh

H/N

0.40

 

GP: Grundpreis
Z: Zähler
L: Leistung
H: Hochtarif
N: Niedertarif

Für alle Bestimmungen und Preise sind die entsprechenden Preisblätter verbindlich.

 

Hoch-/Niedertarif

Die Tarifzeiten werden zentral für das ganze Versorgungsnetz gesteuert.

 

Montag-Freitag
 

Hochtarif H
Niedertarif N

07:00 - 20:00 Uhr
20:00 - 07:00 Uhr

 

Samstag
 

Hochtarif H
Niedertarif N

07:00 - 13:00 Uhr
ab 13:00 Uhr

 

Sonntag

Niedertarif N

ganzer Tag

 

Sperrzeiten

Verbraucher wie Saunas, Elektroheizungen, Wärmepumpen etc. werden spitzenlastabhängig gesperrt. D.h. bei extremen Netzbelastungen werden diese Verbraucher vorübergehend abgeschaltet und nach ca. 1 bis 2 Stunden automatisch wieder eingeschaltet.

Waschmaschinen und Wäschetrockner werden von Anfang November bis Ende Februar von 11.15 Uhr bis 12.10 gesperrt. Damit kann im Winterhalbjahr während der Mittagszeit die maximale Leistung reduziert werden.

 

Sommer-/Wintertarife

Die Arbeitspreise sind je nach Halbjahr verschieden.

 

Sommerhalbjahr:

Anfang April bis Ende September

 

Winterhalbjahr

Anfang Oktober bis Ende März

Im Winterhalbjahr sind die Stromproduktionskosten höher. Zudem ist der Stromverbrauch und die Leistung im Winterhalbjahr grösser als im Sommerhalbjahr. Diese Mehrkosten werden dem Wintertarif belastet.

 

Netzkostenbeitrag

Für neue Anschlüsse an die Elektrizitätsversorgung werden Netzkostenbeiträge, sog. Anschlusskosten verrechnet. Dies gilt auch für die Leistungserhöhung von Anschlüssen. Diese Kosten werden pauschal pro Bauobjekt verrechnet.

Der Betrieb und Unterhalt des Anschlusses erfolgt durch die Glattwerk AG.

Ein Merkblatt über die Netzkostenbeiträge kann bei der Glattwerk AG bezogen werden.

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