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Waschmaschinen und Boiler
Waschmaschinen und Wäschetrockner
Waschmaschinen und Wäschetrockner mit mehr als 2 kW Anschlussleistung werden von Anfang November bis Ende Februar zwischen 11.15 Uhr bis 12.10 gesperrt.
Damit kann im Winterhalbjahr während der Mittagszeit die maximale Leistung reduziert werden.
An Wochenenden werden Waschmaschinen und Wäschetrockner nicht gesperrt.
Boiler
Boiler werden normalerweise nur während der Niedertarifzeit eingeschaltet. Eine zusätzliche Einschaltung während der Hochtarifzeit ist in Absprache mit der Glattwerk AG möglich. Die Aufheizzeit während der Niedertarifzeit wird durch die Glattwerk AG automatisch gesteuert.
Die folgenden Angaben sind ungefähre Richtgrössen für die Aufheizzeiten der verschiedenen Boiler:
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Boilergrösse |
Aufheizzeit maximal |
Freigabe für das Aufheizen |
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50 bis 400 Liter |
4 Stunden |
02.00 bis 07.00 Uhr |
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400 bis 600 Liter |
6 Stunden |
24.00 bis 07.00 Uhr |
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über 600 Liter |
8 Stunden |
22.00 bis 07.00 Uhr |
An Wochenenden kann das Aufheizen der Boiler wahlweise freigegeben werden.
Sperrzeiten
Man kann sich fragen, wieso überhaupt Sperrzeiten für gewisse Verbraucher eingeführt wurden.
Dazu muss erklärt werden, dass für den Einkauf der Elektrizität neben dem Arbeitspreis (Preis pro kWh) auch ein Leistungspreis bezahlt werden muss. Dieser Leistungspreis richtet sich nach den 4 höchsten Maxima eines ganzen Jahres. Die Glattwerk AG versucht nun die maximale Leistung möglichst klein zu halten. Die Sperrzeiten können zum Ausgleich der Lastkurve verwendet werden, indem bei grosser Netzbelastung Verbraucher abgeschaltet und bei geringer Netzbelastung Verbraucher eingeschaltet werden. Je ausgeglichener die Lastkurve gehalten werden kann, desto günstiger wird der Strom im Einkauf für die Glattwerk AG und damit auch für die Kunden.
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