Glattwerk Dienstleistungen


Dienstleistungen / Energieverrechnung

Energieverrechnung

Ablesung

Für die Grossverbraucher werden die Zähler monatlich abgelesen und verrechnet. Bei den Elektrizitätszählern ist zu beachten, dass die monatlichen Werte im Zähler zwischengespeichert werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Ablesung werden so immer die für den entsprechenden Monat korrekten Werte für die Verrechnung verwendet.

Für die Normalverbraucher werden die Zähler halbjährlich abgelesen und verrechnet. Die Ablesung erfolgt jeweils ab Anfang bis Mitte April bzw. Anfang bis Mitte Oktober. Zwischen diesen Verrechnungen werden je eine Akonto-Rechnung (Juni und Dezember) gestellt.

Wir sind darauf angewiesen, dass wir jederzeit Zugang zu den Messeinrichtungen haben. Unsere Ableser sind mit einem persönlichen Ausweis ausgestattet.

Bei den neuen elektronischen Zählern werden die Daten direkt in ein Ablesegerät übertragen. Damit können Ablesefehler ausgeschlossen werden.

 

Selbstablesung

Falls ein Zähler nicht durch die Glattwerk AG abgelesen werden kann, senden wir dem Kunden eine Ablesekarte zu. Diese Karte dient der Selbstdeklaration des Energieverbrauches. Die ausgefüllte Karte sollte baldmöglichst per Post an die Glattwerk AG retourniert werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Zählerstände online an uns zu übermitteln. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

 

Zählerfernauslesung (ZFA)  

Messstellen mit einem grossen Energieverbrauch oder sehr abgelegene Messstellen werden über ein Zählerfernauslesesystem automatisch ausgelesen. Bei Messstellen mit einem jährlichen Verbrauch von über 100'000 kWh erfolgt die Messung in Intervallen von 15 Minuten.

Dadurch entsteht ein Lastprofil über einen Tag. Auf Wunsch kann der Kunde seine Messdaten über das Internet jederzeit einsehen.

Beispiel: Tagesprofil mit Messwerten alle 15 Minuten (rot Niedertarif / grün Hochtarif)

Beispiel: Monatsprofil mit einzelnen Tagen (rot Niedertarif / grün Hochtarif)

 

Tarife Elektrizitätsversorgung

A) Netznutzung

 

Tarif

Anwendung

 

Wohnen

für Haushalt, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume etc.

  Kleingewerbe für KMU bis zu einem Anschluss von max. 25 Ampère bzw. bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz
 

Gewerbe

für KMU bis zu einem Anschluss von max. 80 Ampère bzw. bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz

 

Sammeltarif NS

für KMU, Industrie und Dienstleistung mit einem Anschluss ab 40 Ampère

 

Sammeltarif HS

für KMU, Industrie und Dienstleistung mit einem Anschluss ab Hochspannungsnetz (16'000 Volt)

 

Temporärer Anschluss

für Baustellen und andere Provisorien

 

 

Tarifzusätze

Anwendung

 

Messeinrichtungen

Tarif für Zähler, Empfänger, Fernauslesung etc.

 

Systemdienstleistungen

Abgaben an Swissgrid

 

Einspeisevergütung

Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien

 

Öffentliche Abgabe

Abgaben an Stadt Dübendorf

 

B) Energielieferung

 

Tarif

Anwendung

 

Wohnen

für Haushalt, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume etc.

  Gewerbe für KMU bis zu max. 100'000 kWh Jahresumsatz
 

Grossbezüger

für KMU, Industrie und Dienstleistung

 

Temporärer Anschluss

für Baustellen und andere Provisorien

 

Kunden können die entsprechenden Tarifblätter jederzeit bei der Glattwerk AG bestellen.

 

Tarife Erdgasversorgung

Der Erdgasbezug wird mit folgenden Tarifen verrechnet:

 

Tarif

 

Haushalt, Gewerbe und Industrie (A)

 

Heizungen (B)

 

Heizungen umschaltbar (C)

 

BHKW (D)

Der Tarif BHKW (D) wird für Blockheizkraftwerke, in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe, gewährt. Die Gesamtanlage muss so ausgelegt sein, dass der NOx-Ausstoss gegenüber einer konventionellen, modernen Vergleichsanlage 80 % oder weniger erreicht.

 

Tarife Radio- und Fernsehsignalversorgung

 

Tarif

 

Radio-/Fernsehsignal

 

Radio-/Fernsehsignal mit Wartung (inkl. Unterhalt Hausverteilanlage durch die Glattwerk AG)

 

Unterbruch eines Abonnementes

Bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Auslandaufenthalt) kann für die Strom- und Gaslieferung kein Unterbruch gewährt werden. Die RF-Abonnementsgebühren können bei schriftlicher Meldung für Abwesenheiten ab 3 Monaten gutgeschrieben werden.

 

Zahlungsverzug

Bei erfolgloser Mahnung kann die Glattwerk AG gemäss dem Reglement für die Elektrizitätsversorgung und dem Reglement für die Gasversorgung die Lieferung von Energie einstellen.

Je nach Schuldner wird ein Kassierzähler (Münzautomatenzähler oder Chipkartenzähler) montiert oder die Energielieferung eingestellt. Für die ausstehenden Beträge wird in jedem Fall eine Betreibung eingeleitet. Alle Massnahmen für das Inkasso werden dem Schuldner verrechnet.

Bei erfolgloser Mahnung im Zusammenhang mit einem Internet-Abonnement wird der Internet Zugang gemäss Reglement für Datendienste gesperrt.

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