RF / Tarife
Radio- und Fernsehsignalversorgung
Tariftypen
Für den Bezug von Radio- und Fernsehsignalen (Anschluss an das RF-Kabelnetz) ist nur ein pauschales Abonnement vorgesehen.
Das Abonnement wird pro aktiven Anschluss verrechnet. Bei mehreren Anschlüssen in einer Wohnung wird nur 1 Anschluss verrechnet. Für Industrie, Gewerbe und andere Bauten gelten besondere Regelungen.
Eine Unterscheidung zwischen Radio-Empfang oder Fernsehempfang ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Weitere Dienste über das RF-Kabelnetz (z.B. Internet, Telefonie oder andere Datenverbindungen und Pay-Programmangebote) werden separat verrechnet.
Unterhalt der Hausverteilanlagen
Der Hauseigentümer kann den Unterhalt der Hausverteilanlage der Glattwerk AG übertragen. In diesem Fall wird für den Unterhaltsanteil ein Zuschlag auf den Abonnementspreis verrechnet.
Radio- und Fernsehempfangsgebühren
Die von der Billag AG in Rechnung gestellte Gebühr für den Radioempfang und den Fernsehempfang ist unabhängig von unserem RF-Kabelnetz. Die entsprechende Empfangsgebühr schuldet jeder, der ein Radiogerät und/oder ein Fernsehgerät betreibt, unabhängig ob das Empfangsgerät am RF-Kabelnetz, an einer Satellitenempfangsanlage oder an einer konventionellen Antennenanlage angeschlossen ist.
Mit dem Abonnement für das RF-Kabelnetz werden die Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt des RF-Kabelnetzes gedeckt.
Anschlussbeitrag
Für neue Anschlüsse an die Radio- und Fernsehsignalversorgung werden Anschlussbeiträge, sog. Anschlusskosten verrechnet. Diese Kosten werden pauschal pro Bauobjekt verrechnet. Die Aufwendungen für das Einrichten des Hausanschlusses mit der Signalübergabestelle sind in den Anschlusskosten enthalten.
Der Betrieb und Unterhalt des Anschlusses erfolgt durch die Glattwerk AG.
Ein Merkblatt über die Anschlussbeiträge kann bei der Glattwerk AG bezogen werden.
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