
Unbundling Netz - Energie
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Auf Grund der Strommarktliberalisierung wurde auf den 1.10.2008 das Unbundling „Netz - Energie“ eingeführt. Dies bedingt eine neue Tarifstruktur, weil grundsätzlich zwischen der Netznutzung und der Energie unterschieden werden muss.
Zu den Energiekosten gehören:
Bei den Netzkosten müssen die Abgaben für die KEV und die Abgaben an die Gemeinde auf der Rechnung in separaten Positionen transparent ausgewiesen werden. Die Abgaben für die KEV betragen ab 1.1.2009 0.45 Rp./kWh. Die Öffentliche Abgabe an die Stadt Dübendorf wurde von dieser auf 0.4 Rp./kWh festgesetzt. Die Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid werden den Endkunden direkt pro kWh verrechnet und betragen ab 1.1.2011 0.77 Rp./kWh. Darin enthalten sind die Kosten für die Reservehaltung, den Messdatenaustausch etc. Kunden mit einem Jahresbezug von mehr als 100'000 kWh können erstmals per 1.1.2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Regelung betr. des Jahresbezuges gilt pro Abgabestelle, d.h. die Mengen verschiedener Abgabestellen können nicht kumuliert werden. Die Netzkosten werden auch bei Wechselkunden immer durch die Glattwerk AG in Rechnung gestellt.
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