Frequently Asked Questions (FAQ) – Hier finden Sie Antworten zu all Ihren Fragen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich.

FAQ – Telekommunikation

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich von den Telekommunikations-Angeboten der Glattwerk AG profitieren kann?

    Ihre Wohnung oder Liegenschaft muss an unser Radio-/Fernsehkabelnetz oder ans Glasfasernetz (FTTH) angeschlossen sein.

    Das Einzugsgebiet der Glattwerk AG umfasst Dübendorf, Gockhausen, Wangen-Brüttisellen, Wallisellen und Dietlikon.

  • Wo/wie kann ich mein Telekommunikations-Abo anpassen?

    Ein Abowechsel ist möglich, wenn das bestehende Abo nicht mehr in der Vertragslaufzeit ist oder ein Wechsel auf ein teureres Produkt während der laufenden Vertragslaufzeit gewünscht ist. Bei einem Produktwechsel beginnt eine neue Vertragslaufzeit.

    Falls Sie schon Kunde sind, können Sie für einen Abo Wechsel oder Anpassung im Kontaktformular eine Nachricht hinterlassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Was bedeutet FTTH respektive Glasfaser?

    Als Fibre to the Home (FTTH) bezeichnet man ein Glasfasernetz, bei dem die Glasfasern bis in die Wohnung bzw. in die Geschäftsräume einer Firma verlegt sind. Damit verfügt der Kunde über eine durchgehende Glasfaserverbindung bis zum Anbieter. Beim Kunden wird das Endgerät (Modem) installiert, welches die optischen Signale (Wellenlängen) in elektrische Signale wandelt. Alle Daten werden auf einer einzigen Glasfaser übertragen. Damit die Daten (Internet und Telefonie) zum Senden und Empfangen gleichzeitig übertragen werden können, werden unterschiedliche Wellenlängen für die optische Übertragung verwendet.

    Da es sich bei der Glasfaserverbindung um eine durchgehende Glasfaser handelt, wird eine absolut störungsfreie und sichere Signalübertragung erreicht.

  • Was bedeutet WLAN?

    Ein Wireless Local Area Network (kurz WLAN) ist ein lokales, drahtloses Netzwerk für die Übertragung von IP-Daten wie Internet. Ein WLAN im öffentlichen Bereich wird oft als Hotspot bezeichnet.

  • Was bedeutet LAN?

    Ein Local Area Netzwerk (kurz LAN) ist ein lokales, drahtgebundenes Netzwerk für die Übertragung von IP-Daten wie Internet. Für den Empfang von IPTV ist ein LAN gegenüber einem WLAN vorzuziehen, weil dieses die Daten störungsfrei und unabhängig von anderen drahtlosen Netzen überträgt.

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  • Kann ich meine E-Mails von glattnet mit meinem Smartphone oder Tablet synchronisieren?

    Ja, unser E-Mail-System unterstützt solche Synchronisierungen.

  • Kann ich meine glattnet-E-Mail-Adresse auch von extern abrufen?

    Ja, auf der Webmail-Website können Sie Ihre E-Mails auch über einen Browser abrufen. Das kann sehr nützlich sein, wenn Sie in den Ferien oder auf einer Geschäftsreise Ihre E-Mails bearbeiten möchten. Das Vorgehen ist im Webmail-System beschrieben.

  • Wie wird die IPTV Set Top Box angeschlossen?

    Der Anschluss der IPTV Set Top Box (STB) erfolgt einerseits am Internet-Netzwerk und anderseits wird das Fernsehgerät über die HDMI-Schnittstelle angeschlossen. Die IPTV STB verfügt über einen integrierten WIFI-Anschluss und kann über ein WLAN mit dem Internet verbunden werden. Die zugehörige Fernsteuerung kann die IPTV STB auch über Funk steuern. Dies hat den Vorteil, dass die IPTV STB beispielsweise in einem Fernsehmöbel verstaut werden kann.

  • Wie kann ich den Funk-Modus für die IPTV Set Top Box aktivieren?

    Entfernen Sie die Batteriesicherung, indem Sie an der gelben Plastik-Lasche ziehen. Wichtig: Bei der Aktivierung darf die Fernbedienung nicht mehr als 1 m Distanz zur Set Top Box aufweisen. Anschliessend befolgen Sie bitte diese Schritte:

    1. Den USB-Dongle von der Set Top Box entfernen.
    2. Auf der Fernbedienung die Tasten OK und Menü für ein paar Sekunden gemeinsam drücken.
    3. Nach ca. 5 Sekunden blinkt die rote Power off/on-Taste der Fernbedienung ein paar Mal blau. Innerhalb von ca. 10 Sekunden den USB-Dongle wieder hinten in die Set Top Box einstecken. Es spielt keine Rolle, in welchen USB-Port Sie den Dongle einstecken. Jetzt wird der Pairing-Prozess eingeleitet.
    4. Nach ein paar Sekunden ist der Pairing-Prozess abgeschlossen und die Fernbedienung ist mit der Set Top Box via Funk verbunden.


    Ob der Funk-Modus richtig funktioniert, können Sie folgendermassen testen:
    Halten Sie die Fernbedienung Richtung Decke und wählen Sie einen anderen Sender. Sollte die Senderumschaltung nicht funktionieren, befindet sich die Fernbedienung noch immer im sogenannten Infrarot-Mode und der oben beschriebene Vorgang zur Aktivierung des Funk-Modus muss wiederholt werden.

  • Wie hoch ist die Gebühr des glattvision-Grundangebots?

    Das glattvision-Grundangebot ist nur in Dübendorf, Gockhausen, Wallisellen, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen empfangbar.
    Je nach Gemeinde unterscheiden sich die Preise für glattvision:

    Infolge gestiegener Infrastrukturkosten (Teuerung, technische Komponenten, Kostenstruktur) erhöht sich der Preis für das TV-Grundangebot (glattvision) per 1. Juli 2023 auf Fr. 24.90 pro Monat.


    Dübendorf und Gockhausen

    Über KabelCHF pro Monat
    glattvision-Kabelanschluss

    22.38

    Urheberrechtsgebühr2.52
    Über GlasfaserCHF pro Monat
    glattvision-Grundangebot

    22.38

    Urheberrechtsgebühr2.52


    Wallisellen

    Über KabelCHF pro Monat
    Kabelanschluss Wallisellen*
    glattvision-Grundangebot*

    * wird durch die Werke Versorgung Wallisellen AG verrechnet.

    Über GlasfaserCHF pro Monat
    glattvision-Grundangebot

    22.38

    Urheberrechtsgebühr2.52


    Dietlikon

    Über GlasfaserCHF pro Monat
    glattvision-Grundangebot

    in Kombination mit dem Internet-Abo glattnet

    22.38

    Urheberrechtsgebühr2.52


    Wangen-Brüttisellen

    Über GlasfaserCHF pro Monat
    glattvision-Grundangebot

    22.38

    Urheberrechtsgebühr2.52


    Alle Preise in CHF inkl. MwSt., gültig ab 1. Juli 2023 Fr. 24.90 (glattvision Fr. 22.38, Urheberrechtsgebühr Fr. 2.52) pro Monat

  • Welche Vorteile bringt die Umstellung auf Digital-TV? Wie kann ich auf Digital-TV wechseln?

    Ihre Vorteile

    • Digitales Fernsehen, insbesondere bei Sendern im HD-Format, bietet eine viel bessere Bild- und Tonqualität.
    • Anstelle der rund 19 analogen TV-Programme stehen Ihnen über 190 digitale TV-Programme in gestochen scharfer Bildqualität zur Auswahl.
    • Zudem bietet Ihnen Digital-TV weitere interessante Funktionen wie EPG (elektronischer Programmführer) oder Replay-Funktion bei über 40 TV-Sendern (30 Stunden) auf dem glattchannel.
    • Dank digitalem Fernsehen können zusätzliche Pay-Programme abonniert und viele weitere Radio-Programme empfangen werden.

    Wer heute noch analoges Fernsehen nutzt, kann einfach und in wenigen Schritten auf Digital-TV wechseln. Sämtliche digitale TV-Sender können Sie bereits heute in Ihrem Zuhause via Kabeldose empfangen. Hierzu ist kein neues Abonnement nötig. Verfügen Sie über ein neues TV-Gerät, benötigen Sie nicht einmal ein Zusatzgerät.

    Anleitung

    DVB-C-Empfänger verfügbar?
    Prüfen Sie, ob Ihr TV-Gerät über einen DVB-C-Empfänger* verfügt und MPEG-4 (H.264) unterstützt.
    Im Normalfall unterstützen alle TV-Geräte, die nach 2010 gekauft worden sind, diese Funktionen. Ansonsten lesen Sie die Bedienungsanleitung oder fragen Sie im Fachhandel nach.

    A) Sendersuchlauf
    War der 1. Schritt erfolgreich, müssen Sie als nächstes einen Sendersuchlauf starten (gemäss Bedienungsanleitung oder der Anweisung Ihres Fachhändlers).

    B) Umwandler oder neuer Fernseher
    Sollte Ihr TV-Gerät über keinen DVB-C-Empfänger verfügen, können Sie entweder einen Umwandler (Set Top Box) bei uns beziehen oder ein neues TV-Gerät mit einem DVB-C-Empfänger im Fachhandel kaufen.

    Mit der Set Top Box können Sie Ihren alten Fernseher behalten. Die Box bereitet das Signal für Ihren Fernseher entsprechend auf. Ein neuer Fernseher hingegen verfügt über eine bessere Bild- und Tonqualität sowie weitere interessanten Funktionen. Die Wahl liegt bei Ihnen, beides ist möglich.


    *DVB ist die Abkürzung für Digital Video Broadcast und steht für die digitale Übertragung von Fernsehprogrammen. Im Radio-/Fernsehen-Kabelnetz erfolgt die Übertragung nach DVB-C, wobei das «C» für Cabel (= Kabel) steht.

  • Was ist eine Set Top Box (STB)?

    Die Set Top Box (STB), auch Receiver genannt, ist ein Gerät, das an den Fernseher angeschlossen wird und bei älteren Fernsehgeräten, welche noch nicht DVB-C-tauglich sind, den Empfang von digitalen Programmen ermöglicht.

  • Was ist HDTV (HD)?

    HDTV ist die Abkürzung für High Definition Television und ein Sammelbegriff für die digitale Fernseh- bzw. Videonorm, dessen Bildauflösung deutlich höher ist als bei SDTV. Bei Sendern, welche in HD übertragen werden, sind die Senderlogos in der Regel mit dem Kürzel HD versehen.

    Damit Programme in HD-Qualität übertragen werden können, muss das Empfangsgerät (TV-Gerät oder Set Top Box) DVB-C-tauglich sein und das MPEG-4-Format unterstützen.

  • Was bedeutet IPTV?

    Mit IPTV werden Fernseh- und Radiodienste bezeichnet, die einem geschlossenen und registrierten Benutzerkreis über IP-Netze zur Verfügung gestellt werden.

    IPTV kann nur mit der vom Provider zur Verfügung gestellten Set Top Box (STB) und mit einem Breitbandanschluss des IPTV-Anbieters genutzt werden. IPTV-Dienste werden neben den normalen Internetdaten priorisiert übertragen und sind für die Nutzung auf dem Fernseher geeignet. IPTV kann direkt mit Mobil-Geräten wie Tablets und Smartphones empfangen werden. Die Übertragung kann dabei über einen Wireless-Zugang (WLAN) oder über ein Mobilfunknetz erfolgen.

  • Was bedeutet DVB-C?

    DVB ist die Abkürzung für Digital Video Broadcast und steht für die digitale Übertragung von Fernsehprogrammen. Je nach Übertragungsart kommen folgende Varianten von DVB zur Anwendung:

    • DVB-S: Satellit
    • DVB-T: Terrestrisch
    • DVB-C: Cable


    Über das RF-Kabelnetz erfolgt die Übertragung nach DVB-C, weshalb für den Empfang der Signale ein DVB-C-taugliches Empfangsgerät notwendig ist.

  • Was bedeutet Conax?

    Conax ist ein Verschlüsselungssystem für digitale Programme und wurde von der norwegischen Firma Telenor entwickelt. Conax gilt als sehr sicheres Verschlüsselungssystem und wird weit verbreitet von Kabelnetzbetreibern für die Verschlüsselung der Fernsehprogramme eingesetzt. Die Pay-Programme von glattvision sind mit Conax verschlüsselt.

  • Was bedeutet CI/CI+?

    CI ist die Abkürzung für Common Interface und bezeichnet die Schnittstelle für die Entschlüsselung von verschlüsselten Programmen. Alle bei der Glattwerk AG angebotenen Set Top Boxen verfügen über ein integriertes Common Interface mit der Conax-Verschlüsselung, wodurch lediglich noch die SmartCard von glattvision in die Box eingesteckt werden muss. Demgegenüber kann bei neueren TV-Geräten ein Conax-CI+ Modul, mit einer SmartCard von glattvision, eingesteckt werden.

    Der Unterschied zwischen CI und CI+ Modulen besteht darin, dass das CI+ Modul mit der SmartCard gepairt wird, d.h. das CI+ Modul und die entsprechende SmartCard funktionieren nur zusammen. Die SmartCard kann nicht mit einem anderen CI+ Modul verwendet werden. Die CI+ Verschlüsselung ist eine Weiterentwicklung der normalen CI-Verschlüsselung und wurde zwecks Verbesserung des Urheberrechtsschutzes einführt. Bezogen auf Bild- und Tonqualität sowie die Anzahl der verfügbaren Programme unterscheiden sich CI und CI+ Module nicht.

  • Können mit einer Funktion alle aufgenommenen Sendungen auf einmal gelöscht werden?

    Nein, das ist nicht möglich. Zur Zeit muss jede aufgenommene Sendung einzeln gelöscht werden.

  • Können ISDN-Telefone noch genutzt werden?

    Wenn Sie mit Ihren ISDN-Telefonen vollauf zufrieden sind und diese weiterhin nutzen möchten, bieten wir Ihnen eine optimale Lösung. Kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein attraktives, massgeschneidertes Angebot.

  • Kann ich Video on Demand (VoD) beziehen?

    Nein, per Ende Juni 2022 steht aufgrund von Systemanpassungen unseres Lieferanten das Video on Demand-Angebot nicht mehr zur Verfügung.

    Die UHD Set Top Box von glattvision+ bietet aber unzählige Apps an (z.B. Sky), über welche Videos gestreamt werden können.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Kann glattvision+ auch im Ausland genutzt werden?

    Aus rechtlichen Gründen können Sie im Ausland glattvision+ nicht nutzen.

    Die App registriert, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und blockiert den Zugang. Auch die Funktion «Sendung aufnehmen» steht im Ausland nicht zur Verfügung.

  • Kann der zweite USB-Port an der IPTV Set Top Box benutzt werden, um Festplatten und USB-Sticks mit Filmen, Fotos, Musik usw. anzuschliessen?

    Nein, der 2. USB-Anschluss der Set Top Box hat keine Funktion.

    Es spielt keine Rolle, in welchen USB-Port Sie den Dongle einstecken.

  • Ist mein Computer gefährdet, wenn ich Internet benutze? Was kann ich dagegen unternehmen?

    Wenn Sie mit dem Internet verbunden sind, ist es möglich, dass sich ein Virus auf Ihrem Computer festsetzt. Es wird deshalb empfohlen, ein Antivirenprogramm und eine Firewall zu installieren.

    Alle eingehenden E-Mails von glattnet-Kunden werden ebenfalls zentral auf Viren und Spam geprüft. Damit sind Ihre E-Mails von glattnet-Kunden, noch bevor sie auf Ihrem Computer sind – bereits schon einmal überprüft worden. Trotzdem sollten Sie nicht auf ein eigenes Virenprogramm verzichten.

  • Ich habe noch andere E-Mail Adressen (wie z.B. @bluewin.ch oder @swissonline.ch). Kann ich diese weiterhin benützen?

    Ja, Sie müssen nur in Ihrem Mail-Client (z.B. Outlook) den Postausgang (SMTP) auf denjenigen Ihres Mailproviders ändern. Der Postausgangsserver wird zum Versenden von Nachrichten verwendet.

  • Wozu wird ein Antennenkabel (Signalkabel) benötigt?

    Das Antennenkabel, auch Signalkabel genannt, transportiert alle Telekommunikationsprodukte auf einem Kabelnetz (HFC-Netz). Dazu wird je nach Service (Internet, Telefonie, IPTV) ein entsprechendes Empfangsgerät benötigt (Modem, IPTV-Box, etc.) welches von der Glattwerk AG zur Verfügung gestellt wird (exklusive Fernsehgeräte).

  • Wofür werden H.264-/MPEG-4-Formate eingesetzt?

    Bei den H.264-/MPEG-4-Formaten handelt es sich um einen hocheffizienten Standard zur Komprimierung von Fernsehe- und Videodateien. Der Standard wurde speziell für die Anwendung auf Mobil-Geräten und für hochauflösendes Fernsehen entwickelt. Er reduziert die Datenmenge im Vergleich zu MPEG-2 erheblich. MPEG-4 wird für das hochauflösende Fernsehen HDTV und auch beim Mobilfunknetz UMTS verwendet.

  • Wofür sind MPEG-2-Dateien geeignet?

    MPEG-2 ist eine Standardkomprimierung für Video- und Tondateien auf dem Fernseher. Fernsehprogramme in der Standard-Auflösung SD werden in der Regel mit MPEG-2 komprimiert übertragen.

  • Wie kann ich einen Hardware-Reset vornehmen?

    Um einen Hardware-Reset der Set Top Box vorzunehmen, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

    1. Stromkabel ausstecken und mindestens 10 Sekunden warten.
    2. Stromkabel wieder einstecken.
    3. Auf der Vorderseite der Set Top Box den Power on/off-Knopf für 5 Sekunden drücken, bis dieser blinkt. Dann den Knopf loslassen.
  • Welche Mailclients werden von glattnet unterstützt?

    Auf jedem Mailprogramm können die @glattnet-E-Mail-Adressen eingerichtet werden. Die Anleitung dazu finden Sie unter Downloads im Support-Bereich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundanschluss und Serafe?

    Mit dem glattvision-Grundanschluss für das RF-Kabel- und Glasfasernetz werden die Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt gedeckt.

    Die von der Serafe AG in Rechnung gestellte Gebühr für den Radioempfang und den Fernsehempfang ist unabhängig vom RF-Kabelnetz. Die entsprechende Empfangsgebühr schuldet jeder, der ein Radiogerät und/oder ein Fernsehgerät betreibt, unabhängig ob das Empfangsgerät am RF-Kabelnetz, an einer Satellitenempfangsanlage oder an einer konventionellen Antennenanlage angeschlossen ist.

  • Welche IP-Ranges nutzt die Glattwerk AG?

    Unsere IP-Ranges werden ausschliesslich in der Schweiz eingesetzt. Es sind dies im Folgenden:

    • 80.242.192.0/20
    • 31.25.120.0/21
    • 94.274.216.0/21
    • 145.14.208.0/20
    • 185.82.204.0/22
    • 2a00:a680::/32


  • Welches sind die IP-Adressen oder Domain Namen unserer Mail- und DNS-Server?

    DNS-Server: 80.242.193.130, 80.242.192.81

    Eingehender Mail-Server: mail.glattnet.ch

    Ausgehender Mail-Server: smtpauth.glattnet.ch

    Smarthost: mx03.glattnet.ch

    NTP: ntp1.glattnet.ch / ntp2.glattnet.ch


  • Weshalb werden ausländische Online-Casinos und Wettbüros gesperrt ?

    Per 1. Juli 2019 sind die gesetzlichen Bestimmungen zu den Zugangssperren für die in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielangebote in Kraft getreten.

    Nicht autorisierte ausländische Geldspiele dürfen nicht mehr angeboten werden. Deshalb werden diese Anfragen gesperrt und auf die Webseite der Eidgenössischen Spielbankenkommission umgeleitet.

  • Ich ziehe um. Kann ich die neuen Angebote am neuen Ort nutzen?

    Sofern Sie innerhalb des Einzugsgebietes der Glattwerk AG umziehen und Ihre Wohnung oder Liegenschaft an unser Radio-/Fernsehkabelnetz oder ans Glasfasernetz (FTTH) angeschlossen ist, kann das bestehende Angebot an den neuen Standort transferiert werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen glattvision und glattvision+ essential?
    • glattvision beinhaltet das traditionelle, lineare Radio- und Fernsehsignal. Auf HFC-Netzen oder FTTH-Netzen mit der Option glattvision (RF Signal) ermöglicht es, dass auf allen Anschluss-Dosen in einer Nutzungseinheit / Wohneinheit die Signale von verschiedenen Geräten unabhängig voneinander empfangen werden können. Es gibt dabei keine Limite der Anzahl Geräte. Das Abonnement glattvision kostet CHF 24.90 / Monat.
    • glattvision+ essential beinhaltet lineares IPTV mit allen Sendern von IPTV (über 290 Sender) mit dem Feature, dass 2 Streams gleichzeitig – auch per App und Web-TV – konsumiert werden können. Das Abonnement glattvision+ essential kostet CHF 19.– / Monat und ist somit CHF 5.90 günstiger als glattvision.
  • Warum erscheint bei den Sender der RTL Gruppe (RTL, VOX, RTL Zwei, Super RTL etc.) eine Fehlermeldung (z.B. kein, Bild, geschützter Inhalt, Kopierschutz-Verschlüsselung)?

    Seit kurzem verwenden alle Sender der RTL Gruppe in der Schweiz erhöhte DRM/HDCP-Anforderungen. Dabei handelt es sich um einen Kopierschutz, der sicherstellt, dass die Inhalte der Sender nicht als Raubkopien auf externen Geräten aufgezeichnet werden können. Als TV-Anbieter hat Glattwerk keinen Einfluss auf das gesendete TV-Signal und auf diese Sicherheitsanforderungen.

    Manche externe Geräte wie bestimmte Monitore, verwendete Kabel oder sogenannte Hubs erfüllen diese Kopierschutzanforderungen nicht. Auf den entsprechenden Sendern wird dann die Fehlermeldung Verringerte Videoqualität - Gerät nicht kompatibel mit der geforderten Kopierschutz-Verschlüsselung oder Geschützter Inhalt - Dieser Stream kann nicht wiedergegeben werden, da Ihr Gerät mit der geforderten DRM-Verschlüsselung nicht kompatibel ist eingeblendet. Die Inhalte des Senders können dann nicht oder nur in verringerte Videoqualität über das externe Gerät / die Gerätekonstellation geschaut werden.

  • Warum erscheint die Fehlermeldung: Verringerte Videoqualität / Geschützter Inhalt - Gerät nicht kompatibel mit der geforderten Kopierschutz-Verschlüsselung?

    Seit einiger Zeit verwenden alle Sender der RTL Gruppe in der Schweiz erhöhte DRM/HDCP-Anforderungen. Dabei handelt es sich um einen Kopierschutz, der sicherstellt, dass die Inhalte der Sender nicht als Raubkopien auf externen Geräten aufgezeichnet werden können. Als TV-Anbieter hat die Glattwerk AG keinen Einfluss auf das gesendete TV-Signal und auf diese Sicherheitsanforderungen.

    Manche externe Geräte wie bestimmte Monitore, Fernseher, verwendete Kabel oder sogenannte Hubs erfüllen diese Kopierschutzanforderungen nicht. Auf den entsprechenden Sendern wird dann die Fehlermeldung Verringerte Videoqualität - Gerät nicht kompatibel mit der geforderten Kopierschutz-Verschlüsselung oder Geschützter Inhalt - Dieser Stream kann nicht wiedergegeben werden, da Ihr Gerät mit der geforderten DRM-Verschlüsselung nicht kompatibel ist eingeblendet. Die Inhalte des Senders können dann nicht oder nur in verringerte Videoqualität über das externe Gerät / die Gerätekonstellation geschaut werden.

    Leider können wir keine Lösung für inkompatible Geräte / Software anbieten.

FAQ – GT12

  • Welches Abo ist für mich das richtige?

    Das kommt auf die Präferenzen der TV-Sender des Kunden darauf an. Staatliche Sender (SRF, ARD, ZDF etc.) sind der Branchenvereinbarung noch nicht beigetreten, da diese Sender sich anders finanzieren können (staatliche Gebühren, Finanzierung nicht nur über Werbeformate). Deshalb wird ein glattvision+ classic Abo mit Überspulen allfälliger Werbeblöcke für die meisten Kunden die beste Option zu sein. Kunden, die primär private TV-Sender konsumieren, sind mit dem glattvision+ premium Abo am besten bedient.

  • Was ist mit den TV-Sendern, die der Branchenvereinbarung nicht beigetreten sind?

    Auf diesen TV-Sendern gibt es (noch) keine Änderung. Es steht allen TV-Sendern frei, jederzeit der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.

    Das Überspringen der Werbung ist nur bei den Sendern möglich, die der Branchenvereinbarung beigetreten sind. Bei allen anderen Sendern ist das Überspulen der Werbung möglich.

  • Wenn ich mehrere Geräte oder TV-Boxen habe, muss ich für jede ein neues Abo lösen?

    Nein, ein Abo pro Haushalt reicht aus und wird auf allen Geräten aktiviert.

  • Sind alle TV-Sender von diesen Werbefunktionen betroffen?

    Nein, zur Zeit sind nur 20 Deutsche und Schweizer Privatsender (im glattvision+ Angebot) davon betroffen:

    • 3plus, 4plus, 5plus, 6plus
    • 7+ Family / NICK Schweiz
    • Kabel eins
    • NITRO
    • n-tv
    • ProSieben, ProSieben MAXX
    • Puls 8
    • RTL, RTL2, SUPER RTL
    • S1
    • SAT.1, SAT.1 GOLD
    • SIXX
    • TV24
    • VOX

    Weitere TV-Sender haben entsprechende Absichten.

  • Was ist die Branchenvereinbarung genau?

    Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Telekomanbietern (Verbreiter) und TV-Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und TV-Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sowie Entgelte der Replay TV-Funktionen sollen die monetären Ausfälle der TV-Sender, bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV, kompensiert werden.

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  • Wieviel kostet das Abo mit Werbung-Skip?

    Dies ist glattvision+ premium und kostet CHF 29.- pro Monat.

  • Muss ich die neuen Replay TV Werbungen schauen?

    Mit glattvision+ classic oder premium können entweder die Werbungen im Replay TV überspult oder übersprungen werden.

  • Weshalb kann ich die Werbung nicht überspringen?

    Werbung kann nur mit dem glattvision+ premium Abo übersprungen werden.

    Das Überspringen der Werbung ist nur bei den Sendern möglich, die der Branchenvereinbarung beigetreten sind. Bei allen anderen Sendern ist das Überspulen der Werbung möglich.

  • Wie lange dauert die Vertragsdauer der neuen Replay TV-Funktionen oder Angebote (glattvision+ essential, classic, premium)?

    Die glattvision+ Angebote in sich können auf Monatsbasis verändert werden. Die vereinbarte Gesamtvertragsdauer wird dabei nicht tangiert.

  • Wird Replay TV nach wie vor angeboten?

    Ja, das Replay TV wird nach wie vor in den Abos glattvision+ classic und premium für 7 Tage angeboten (wie bisher). Aufnahmen und Replay von Sendungen unterliegen den neuen Funktionalitäten wie beschrieben.

  • Wie unterscheidet sich das Angebot von Glattwerk mit dem der Wettbewerber?

    Die bisher ersichtlichen Angebote der Wettbewerber werden unterschiedlich bepreist (6.90 – 7.95 inkl. MWST. je nach Anbieter) und beinhalten nur das Überspringen der Werbung zum höchsten GT12 Tarif. Die GT12 Tarife sind aber gestaffelt verfügbar und mit unterschiedlichen Funktionen versehen. Deshalb bieten wir lineares IPTV (glattvision+ essential), Werbung mit überscrollen (glattvision+ classic) oder Werbung überspringen (glattvision+ premium) differenziert an. Das ist kundenfreundlicher und den Bedürfnissen angepasster.

  • In den Medien wird der Start der neuen GT12/Replay TV-Funktionen per 4. Oktober 2022 kommuniziert, warum lanciert die Glattwerk AG erst per 1. November 2022?

    Die Glattwerk ist mit Zattoo sowie der Urheberrechts-Verwertungsunternehmung SUISSEIMAGE in Kontakt. Die Implementation der neuen Replay TV Funktionen und Abos findet bei allen TV-Anbietern über mehrere Monate ab 4. Oktober 2022 statt. Die Glattwerk implementiert flächendeckend per 1. November 2022.

FAQ – Strom

  • Wie funktioniert die Energieverrechnung?

    Ablesung bei Grossverbrauchern

    Bei Grossverbrauchern >100'000kWh werden die Stromzähler täglich automatisch abgelesen. Die Verrechnung erfolgt monatlich.

    Ablesung bei Normalverbrauchern

    Bei Normalverbrauchern werden die Stromzähler halbjährlich abgelesen und verrechnet. Die Ablesung erfolgt jeweils Anfang bis Mitte April bzw. Anfang bis Mitte Oktober. Zwischen diesen Verrechnungen wird jeweils eine Akonto-Rechnung (Juni und Dezember) gestellt.

    Wir sind darauf angewiesen, dass wir jederzeit Zugang zu den Messeinrichtungen haben. Unsere Ableser sind mit einem persönlichen Ausweis ausgestattet. Bei den neuen elektronischen Zählern werden die Daten direkt in ein Ablesegerät übertragen, damit Ablesefehler ausgeschlossen werden können. Bei den neuen elektrischen Zählern werden die Daten für die halbjährliche Verrechnung per Stichtag zwischengespeichert, d.h. per Ende März und per Ende September.

    Selbstablesung

    Falls ein Zähler nicht durch Mitarbeitende der Glattwerk AG abgelesen werden kann, senden wir dem Kunden eine Ablesekarte zu. Diese Karte dient der Selbstdeklaration des Energieverbrauches. Die ausgefüllte Karte muss baldmöglichst per Post an die Glattwerk AG retourniert werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Zählerstände online an die Glattwerk AG zu übermitteln.

    Zählerfernauslesung (ZFA)

    Messstellen, die einen grossen Energieverbrauch ausweisen oder sehr abgelegen sind, werden über ein Zählerfernauslesesystem automatisch ausgelesen.

    Bei Messstellen mit einem grösseren Verbrauch erfolgt die Messung in Intervallen von 15 Minuten, wodurch täglich ein Lastprofil erstellt wird. Auf Wunsch kann der Kunde seine Messdaten jederzeit über das Internet einsehen.

  • Welche Tarifzeiten gibt es?

    Die Tarifzeiten werden zentral für das ganze Versorgungsnetz gesteuert.

    Hochtarif HT
    Montag bis Freitag: 07.00 bis 20.00 Uhr
    Samstag: 07.00 bis 13.00 Uhr

    Niedertarif NT
    Übrige Zeiten

  • In welchem Zeitraum gelten die Sommer- respektive Wintertarife?

    Die Arbeitspreise sind je nach Halbjahr verschieden.

    Sommertarife: 1. April bis 30. September
    Wintertarife: 1. Oktober bis 31. März

    Im Winterhalbjahr sind die Stromproduktionskosten tendenziell höher. Zudem ist der Stromverbrauch und die Leistung im Winterhalbjahr grösser, als im Sommerhalbjahr. Diese Mehrkosten werden dem Wintertarif belastet.

  • Wie funktioniert ein Stromzähler?

    Mit einem Stromzähler wird die gelieferte Energie in kWh (Kilowattstunden) gemessen. Jeder Stromzähler ist geeicht und wird nach einer bestimmten Zeit auf die Messgenauigkeit überprüft und wenn notwendig nachgeeicht. In der Regel haben die Stromzähler zwei Messwerke: Das Messwerk I für den Hochtarif und das Messwerk II für den Niedertarif. Die Tarifumschaltung erfolgt ab der zentralen Rundsteueranlage zu fixen Zeiten.

    Neue elektronische Zähler messen die elektrische Energie nach dem Hall-Effekt: Die gemessenen Daten werden in elektronischen Speichern abgelegt. Zusätzlich zur elektrischen Energie werden weitere Daten wie Stromunterbruch, Spannungsqualität, Zählerzustände etc. abgespeichert. Diese Daten werden beim elektronischen Auslesen der Zähler in einen Handheld-Computer übertragen.

    Die drei Lämpchen (mit L1, L2, L3 bezeichnet) zeigen die Spannung der drei Phasen an. Bei älteren Installationen sind evtl. nur 1 oder 2 Phasen angeschlossen. Das Lämpchen rechts oben blinkt bei Stromverbrauch. Je schneller dieses Lämpchen blinkt, desto grösser ist die momentane Leistungsabgabe. Beim Auslesen der Zähler muss auf die Bezeichnung der Zählwerke geachtet werden.

    • Bezeichnung für Hochtarif: HT, H, TI, I
    • Bezeichnung für Niedertarif: NT, N, T2, II

    Bei den neuen elektronischen Stromzählern ist die Ableseanleitung (Kleber auf dem Zähler) zu beachten.

    Neben der Energie, die in den Zählwerken angezeigt wird, kann auch die Leistung bestimmt werden. Dazu muss die sogenannte Zählerkonstante auf dem Zähler abgelesen werden.

    • Beispiel für Ferrariszähler: 480 u/kWh oder 120 r/kWh | Die Drehscheibe dreht sich 480- bzw. 120-mal vollständig für den Verbrauch einer kWh.
    • Beispiel für elektronischer Zähler: 1000 imp/kWh | Das Lämpchen rechts oben 1000-mal für den Verbrauch einer kWh.

    Um die momentane Leistung zu bestimmen, kann die Anzahl Umdrehungen bzw. die Anzahl Impulse während einer Minute gezählt werden. Mit der Zählerkonstante kann dann sehr einfach die Leistung ermittelt werden.

    Leistung in kW = 60 x [Anzahl Umdrehungen oder Anzahl Impulse] / [Zählerkonstante]

    Beispiel kleiner Heizlüfter: Zählerkonstante 1000 imp / kWh und 20 Impulse während einer Minute Leistung = 60 x 20 / 1000 = 1.2 kW

  • Gibt es noch Sperrzeiten?

    Nein, ausser bei der Boiler-Ladung in der Nacht und Lastabwurf (Spitzenlast).

    Die Glattwerk AG hat die Sperrzeiten für Waschmaschinen und Tumbler zwischen 11.15 Uhr und 12.10 Uhr in den Monaten November bis Februar aufgehoben. Die eingebauten Sperrschütze können in der bestehenden Installation belassen werden und müssen bei einem Defekt nicht ersetzt werden.

    Bei Bedarf kann Ihr Elektro-Installateur den defekten Sperrschütz für Waschmaschinen und Tumbler demontieren.

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  • Was bedeutet Unbundling?

    Auf Grund der Strommarktliberalisierung wurde per 1. Oktober 2008 das Unbundling «Netz-Energie» eingeführt. Dies bedingt eine neue Tarifstruktur, weil grundsätzlich zwischen der Netznutzung und der Energie unterschieden werden muss.

    Zu den Netzkosten gehören:

    • Eigentliche Netznutzung (vorgelagerte Netzkosten, kalk. Kosten der eigenen Netze, Betrieb und Unterhalt, Ablesung, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)
    • Abgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
    • Abgaben an die Gemeinde (öffentliche Abgabe)
    • Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers


    Zu den Energiekosten gehören:

    • Energiekosten (Energiehandel, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)

    Bei den Netzkosten müssen die Abgaben für die KEV und die Abgaben an die Gemeinde auf der Rechnung in separaten Positionen transparent ausgewiesen werden. Die Abgaben für die KEV betragen seit dem 1. Januar 2020 2.30 Rp./kWh. Die öffentliche Abgabe an die Stadt Dübendorf wurde auf 0.40 Rp./kWh festgesetzt.

    Die Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid werden den Endkunden direkt pro kWh verrechnet und sanken per 1. Januar 2020 von 0.24 Rp./kWh auf
    0.16 Rp./kWh. Darin enthalten sind die Kosten für die Reservehaltung, den Messdatenaustausch etc.

    Kunden mit einem Jahresbezug von mehr als 100'000 kWh können ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Regelung betreffend des Jahresbezuges gilt pro Abgabestelle, das heisst, dass die Mengen verschiedener Abgabestellen nicht kumuliert werden können. Die Netzkosten werden auch bei Wechselkunden immer durch die Glattwerk AG in Rechnung gestellt. Bei den Tarifen sind folgende Punkte zu beachten:

    • Bei der Netznutzung erfolgt keine saisonale Differenzierung der Tarife
    • Bei der Energie wird die saisonale Differenzierung bei allen Kundengruppen beibehalten
    • Hoch- und Niedertarifzeiten bleiben unverändert und sind für Netznutzung und Energie identisch
    • Die Systemdienstleistungen, die Einspeisevergütung und die öffentliche Abgabe werden als eigene Position in Rechnung gestellt

    Alle Preise in CHF, exkl. MwSt.

  • Was ist ein Smart Meter?

    Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler, der digital Daten empfängt und sendet. Dazu ist er in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Empfangene Daten sind beispielsweise Tarifänderungen, gesendete Daten sind beispielsweise der Stromverbrauch.

    Intelligente Stromzähler sind bereits seit den 1990er-Jahren vor allem bei Grosskunden in Betrieb. Seit 2010 werden sie auch für Privathaushalte angeboten.

    Für unsere Kunden setzen wir den Typ Elster AS3000 ein. Dieser modulare Stromzähler bietet einen Schacht für diverse Kommunikationsmodule. Er ist einer der wenigen Zähler, für die ein LWL-Kommunikationsmodul erhältlich ist, bei welchem man den Zähler direkt mit einem Glasfaserkabel in das Netzwerk einbinden kann.

FAQ – Gas und Wärme

  • Was ist Erdgas?

    Erdgas ist ein brennbares, natürliches Gas, das durch Bohrlöcher aus dem Erdinnern gefördert wird. Entstanden ist es aus fossilen Ablagerungen, welche während Millionen von Jahren in Gesteins- und Erdschichten eingeschlossen waren. Erdgas besteht zu über 90% aus dem farb- und geruchlosen Naturgas Methan (CH4), dem einfachsten Kohlenwasserstoff, der in der Natur vorkommt.

    Methan entsteht nicht nur im Erdinnern, sondern auch an der Erdoberfläche bei Gärungsprozessen unter Luftabschluss, etwa in Sümpfen, Kläranlagen oder in der Landwirtschaft – dies ist Biogas.

    Erdgasvorkommen werden durch Bohrungen erschlossen. Das geförderte Erdgas wird aufbereitet und in das Transportnetz eingespeist. Kompressorstationen sorgen dafür, dass das Erdgas mit genügend Druck bis ins Bestimmungsland transportiert wird.

  • Auf der Rechnung ist ein Faktor für den Erdgasbezug aufgeführt – wieso wird mein Erdgasbezug damit multipliziert?

    Erdgas wird mit dem Zähler in Kubikmetern (m3) gemessen aber in Kilowattstunden (kWh) verrechnet. Mit dem Faktor wird der am Zähler gemessene Wert in Kilowattstunden umgerechnet. Der Faktor berücksichtigt den Brennwert, die Temperatur und den Leitungsdruck des gelieferten Erdgases. Der Brennwert beschreibt den Wärmegehalt von einem Kubikmeter Erdgas und kann variieren, da Erdgas ein Naturprodukt ist. Entsprechend passt sich auch der Faktor an, welcher in der Rechnung ausgewiesen ist.

  • Wie funktioniert die Kalte Fernwärme?

    Der Wärmebedarf wird mittels Kalter Fernwärme ab der ARA Neugut erzeugt. Dabei wird das gereinigte Abwasser von der ARA über ein Leitungsnetz zu den verschiedenen Heizzentralen in das Erschliessungsgebiet Zwicky gepumpt. Mit dezentralen Wärmepumpen wird dem Abwasser Wärme entzogen und die so gewonnene Energie auf höherem Temperaturniveau zu Heizzwecken und für die Aufbereitung von Warmwasser verwendet. Der grosse Vorteil der Kalten Fernwärme gegenüber einer konventionellen Fernwärme liegt darin, dass durch das geringe Temperaturniveau beim Wärmetransport im Leitungsnetz nur geringe Verluste auftreten und dass die dezentralen Wärmezentralen je nach Bedarf in optimaler Grösse gebaut werden können. Mit der Kalten Fernwärme wird die Abwärmequelle von der ARA Neugut zum Kunden gebracht.

FAQ – Allgemeine Fragen

  • Wie funktioniert eBill?

    Mit der eBill – Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. eBill – Rechnungen können im E-Banking von über 90 Schweizer Banken und von PostFinance empfangen werden.

  • Welche Vorteile hat die eBill – Rechnung?
    • Einfach: Kein Abtippen oder Scannen von Einzahlungsscheinen. Keine Fehler. Zuverlässige Zahlung.
    • Schnell: Rechnungen pünktlich bezahlen. Mit einem Klick. Oder automatisch – für noch mehr Zeitersparnis.
    • Papierlos: Die eBill ist papierlos und somit umweltfreundlich. Selbstverständlich können Sie Ihre eBill als PDF auf Ihrem Computer speichern.
    • Kontrollierbar: Sie können jede eBill prüfen und freigeben oder bei Unstimmigkeiten per Mausklick ablehnen.
    • Sicher: Nur vertrauenswürdige Rechnungen. Kein Spam. Kein Phishing.
  • Was ist eine eBill – Rechnung?

    Die eBill wird Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt. Eine Zustellung per Post in Papierform entfällt. Mit wenigen Mausklicks können Sie die eBill im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Mit der eBill behalten Sie stets die volle Kontrolle. Bei einer allfälligen Beanstandung können Sie eine eBill per Mausklick ablehnen.

  • Wie funktioniert LSV oder Debit Direct?

    Durch das einmalige Ausfüllen und Visieren des Formulars «Belastungsermächtigung» ermächtigen Sie die Glattwerk AG, den Rechnungsbetrag direkt Ihrem Konto zu belasten. Die Glattwerk AG reicht in regelmässigen Abständen (z.B. monatlich, halbjährlich usw.) die Forderung (z.B. Stromrechnung) bei Ihrer Bank/PostFinance ein. Ihre Bank/PostFinance führt die Zahlung automatisch am Fälligkeitstermin aus. Bei Unstimmigkeiten können Sie innert 30 Tagen Widerspruch gegen die getätigte Zahlung erheben.

  • Entstehen Ihnen durch LSV oder Debit Direct Nachteile?

    Nein, denn Sie können bei Unstimmigkeiten eine bereits getätigte Belastung innerhalb von 30 Tagen rückgängig machen. Somit besteht für Sie kein Risiko, dass eine ungerechtfertigte Zahlung zulasten Ihres Kontos erfolgt.

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  • Welche Voraussetzungen gelten für LSV oder Debit Direct?

    Um LSV oder Debit Direct zu nutzen,

    • müssen Sie über ein Bankkonto oder ein Gelbes Konto bei der PostFinance verfügen
    • muss Ihr Bank- oder Postkonto eine genügende Deckung aufweisen, damit die Zahlung ausgeführt werden kann
    • muss eine Belastungsermächtigung unterzeichnet und eingereicht worden sein
  • Wann eignet sich LSV oder Debit Direct?

    Insbesondere für wiederkehrende Zahlungen mit variablen Beträgen wie Krankenkassenprämie, Kostenbeteiligungen, Strom- oder Telefonrechnungen usw. eignet sich LSV oder Debit Direct.

  • Was ist LSV oder Debit Direct?

    Das Lastschriftverfahren (LSV) beziehungsweise Debit Direct ist ein System des elektronischen Zahlungsverkehrs in der Schweiz, welches sich immer grösserer Beliebtheit erfreut. Sie beauftragen den Rechnungssteller, regelmässige Rechnungen automatisch Ihrem Konto zu belasten.