Ohne eine Abo-Anpassung können IPTV-Kunden der Glattwerk AG ab dem 1. November 2022 die Werbung auf einigen Sender im Replay TV-Modus nicht mehr überspulen. Zusätzlich wird beim Start einer Replay-Sendung jeweils ein Werbespot von sieben Sekunden ausgestrahlt. Dies betrifft alle Anbieter von TV-Diensten in der Schweiz und nicht nur die Glattwerk AG. Grund dafür ist eine neue Branchenvereinbarung, um die beliebte und etablierte Replay TV-Funktion weiterhin anbieten zu können. Damit verbunden, müssen alle TV-Anbieter höhere Gebühren für Replay TV-Funktionen entrichten.
Aufgrund der neuen Regulierung und den verbundenen Gebühren (Branchenvereinbarung) müssen sich bestehende Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes glattvision+ (IPTV) entscheiden, ob sie eingeblendete Werbung im Replay-Modus sehen, manuell überspulen und beschränkte Werbung sehen oder diese ganz überspringen wollen (punktgenaues Ad-Skipping, analog heute).
Die überspulenden und überspringenden Werbe-Funktionalitäten werden aufgrund der Urheber- und verwertungsrechtlichen Grundlagen neu eingeführt. Deshalb bietet die Glattwerk AG im Bereich glattvision+ drei Angebote, um den Kundinnen und Kunden eine geeignete Auswahl anbieten zu können:
Konkret wollen 20 Deutsche und Schweizer Privatfernsehsender (im Angebot von glattvision+) die neuen Werbemöglichkeiten ab dem Startdatum einsetzen. Dies sind 3plus, 4plus, 5plus, 6plus, 7+ Family / NICK Schweiz, Kabel eins, NITRO, n-tv, ProSieben, ProSieben MAXX, Puls 8, RTL, RTL2, S1, SAT.1, SAT.1 GOLD, SIXX, SUPER RTL, TV24 und VOX. Weitere TV-Sender haben entsprechende Absichten.
Das Überspulen von Werbung ist bei den restlichen Sendern weiterhin möglich. Die Sender können neu das Spulen bei Werbeausstrahlungen pro Sendestunde bis zu maximal vier Minuten unterbinden. Pro Werbeblock sind es maximal 130 Sekunden, die nicht übersprungen werden können. Es muss damit gerechnet werden, dass weitere TV-Sender diese Werbefunktionen später einführen werden.
Im Zuge der Abo-Umstellung wird die Glattwerk AG mindestens 50 neue TV-Sender für glattvision+ aufschalten und die Anzahl Sender in hochauflösenden HD-Auflösungsqualität signifikant erhöhen.
Die geschäftsführende Verwertungsgesellschaft SUISSIMAGE hat am 12. September 2022 entschieden, die Gebühren für die Konsumation, die Speicherung, das Kopieren von Werken und Sendungen im Bereich Fernsehen/TV für die gesamte Telekommunikationsbranche in der Schweiz neu zu regeln und höhere Gebühren definiert. Die Gebühren wurden durch die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten genehmigt. Die Glattwerk AG ist deshalb wie alle Telekomanbieter in der Schweiz verpflichtet, diese Gebühren zeitgerecht einzuführen.
Gemäss dem neu eingeführten, schweizerischen Urheberrecht müssen alle Telekomanbieter die TV-Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte (Replay TV) verbreiten, mit Gebühren entgelten. Der entsprechende Tarif dafür wird zwischen den Nutzerverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12, GT12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Telekomanbietern (Verbreiter) und TV-Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und TV-Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sowie Entgelte der Replay TV-Funktionen sollen die monetären Ausfälle der TV-Sender, bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV, kompensiert werden.
Das kommt auf die Präferenzen der TV-Sender des Kunden darauf an. Staatliche Sender (SRF, ARD, ZDF etc.) sind der Branchenvereinbarung noch nicht beigetreten, da diese Sender sich anders finanzieren können (staatliche Gebühren, Finanzierung nicht nur über Werbeformate). Deshalb wird ein glattvision+ classic Abo mit Überspulen allfälliger Werbeblöcke für die meisten Kunden die beste Option zu sein. Kunden, die primär private TV-Sender konsumieren, sind mit dem glattvision+ premium Abo am besten bedient.
Auf diesen TV-Sendern gibt es (noch) keine Änderung. Es steht allen TV-Sendern frei, jederzeit der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.
Das Überspringen der Werbung ist nur bei den Sendern möglich, die der Branchenvereinbarung beigetreten sind. Bei allen anderen Sendern ist das Überspulen der Werbung möglich.
Nein, ein Abo pro Haushalt reicht aus und wird auf allen Geräten aktiviert.
Nein, zur Zeit sind nur 20 Deutsche und Schweizer Privatsender (im glattvision+ Angebot) davon betroffen:
Weitere TV-Sender haben entsprechende Absichten.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Telekomanbietern (Verbreiter) und TV-Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und TV-Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sowie Entgelte der Replay TV-Funktionen sollen die monetären Ausfälle der TV-Sender, bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV, kompensiert werden.
Dies ist glattvision+ premium und kostet CHF 29.- pro Monat.
Mit glattvision+ classic oder premium können entweder die Werbungen im Replay TV überspult oder übersprungen werden.
Die glattvision+ Angebote in sich können auf Monatsbasis verändert werden. Die vereinbarte Gesamtvertragsdauer wird dabei nicht tangiert.
Ja, das Replay TV wird nach wie vor in den Abos glattvision+ classic und premium für 7 Tage angeboten (wie bisher). Aufnahmen und Replay von Sendungen unterliegen den neuen Funktionalitäten wie beschrieben.
Die bisher ersichtlichen Angebote der Wettbewerber werden unterschiedlich bepreist (6.90 – 7.95 inkl. MWST. je nach Anbieter) und beinhalten nur das Überspringen der Werbung zum höchsten GT12 Tarif. Die GT12 Tarife sind aber gestaffelt verfügbar und mit unterschiedlichen Funktionen versehen. Deshalb bieten wir lineares IPTV (glattvision+ essential), Werbung mit überscrollen (glattvision+ classic) oder Werbung überspringen (glattvision+ premium) differenziert an. Das ist kundenfreundlicher und den Bedürfnissen angepasster.
Die Glattwerk ist mit Zattoo sowie der Urheberrechts-Verwertungsunternehmung SUISSEIMAGE in Kontakt. Die Implementation der neuen Replay TV Funktionen und Abos findet bei allen TV-Anbietern über mehrere Monate ab 4. Oktober 2022 statt. Die Glattwerk implementiert flächendeckend per 1. November 2022.