Netzanschluss und Stromversorgung in Dübendorf.

Sie möchten Ihr Gebäude ans Stromnetz in Dübendorf anschliessen? Sie benötigen einen temporären Stromanschluss für einen Event oder eine Baustelle? Die Glattwerk AG kümmert sich gerne darum.

Fester Stromnetz-Anschluss

Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und schicken Sie uns diese zu. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung stellen wir Ihnen den Stromanschluss unkompliziert und sicher zur Verfügung.

Provisorischer Stromnetz-Anschluss

Für Events und besondere Anlässe stellt Ihnen die Glattwerk AG provisorische Anschlüsse zur Verfügung. Provisorische Anschlüsse für Baustellen müssen frühzeitig abgesprochen werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Regelmässige Sicherheitskontrolle

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen nach ihrer Erstellung – und später in regelmässigen Abständen – von einer anerkannten Fachperson kontrolliert werden. Das Ergebnis dieser Sicherheitsprüfung ist ein Sicherheitsnachweis, der bestätigt, dass die Installation in Ordnung ist und bei normaler Benützung keine Gefahr darstellt.

Unser glattpower-Versorgungsnetz

Die Glattwerk AG versorgt Dübendorf, Gockhausen und Hermikon mit elektrischer Energie.

Die elektrische Energie wird über die EKZ auf der Mittelspannungsebene von 16'000 V bezogen. Für die Grobverteilung wird ein Mittelspannungsnetz betrieben. Ab diesem Mittelspannungsnetz werden einerseits die Grossverbraucher mit eigenen Transformatorenstationen bedient und anderseits werden die verschiedenen, werkeigenen Transformatorenstationen versorgt, mit welchen die Spannung auf 230/400 V transformiert wird. Über das Niederspannungsnetz werden die verschiedenen Niederspannungs-Kunden versorgt.

Rundsteuerung

Mit der Rundsteueranlage werden verschiedene Kommandos über das Versorgungsnetz übertragen. Beispiele dazu sind:

  • Hoch-/ Niedertarifumschaltung
  • Steuerung der Aufheizung der Boiler
  • Ein-/ Ausschaltung der öffentlichen Beleuchtung
  • Sperren und Freigabe von verschiedenen Verbrauchern

Überwachung

Das Versorgungsnetz mit den verschiedenen Transformatorenstationen wird mit einem Fernwirksystem überwacht.
Alle Störungen werden automatisch erfasst und protokolliert.
Bei wichtigen Störungen wird der Pikettdienst automatisch alarmiert.

FAQ's

  • Wie funktioniert die Energieverrechnung?

    Ablesung bei Grossverbrauchern

    Bei Grossverbrauchern >100'000kWh werden die Stromzähler täglich automatisch abgelesen. Die Verrechnung erfolgt monatlich.

    Ablesung bei Normalverbrauchern

    Bei Normalverbrauchern werden die Stromzähler halbjährlich abgelesen und verrechnet. Die Ablesung erfolgt jeweils Anfang bis Mitte April bzw. Anfang bis Mitte Oktober. Zwischen diesen Verrechnungen wird jeweils eine Akonto-Rechnung (Juni und Dezember) gestellt.

    Wir sind darauf angewiesen, dass wir jederzeit Zugang zu den Messeinrichtungen haben. Unsere Ableser sind mit einem persönlichen Ausweis ausgestattet. Bei den neuen elektronischen Zählern werden die Daten direkt in ein Ablesegerät übertragen, damit Ablesefehler ausgeschlossen werden können. Bei den neuen elektrischen Zählern werden die Daten für die halbjährliche Verrechnung per Stichtag zwischengespeichert, d.h. per Ende März und per Ende September.

    Selbstablesung

    Falls ein Zähler nicht durch Mitarbeitende der Glattwerk AG abgelesen werden kann, senden wir dem Kunden eine Ablesekarte zu. Diese Karte dient der Selbstdeklaration des Energieverbrauches. Die ausgefüllte Karte muss baldmöglichst per Post an die Glattwerk AG retourniert werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Zählerstände online an die Glattwerk AG zu übermitteln.

    Zählerfernauslesung (ZFA)

    Messstellen, die einen grossen Energieverbrauch ausweisen oder sehr abgelegen sind, werden über ein Zählerfernauslesesystem automatisch ausgelesen.

    Bei Messstellen mit einem grösseren Verbrauch erfolgt die Messung in Intervallen von 15 Minuten, wodurch täglich ein Lastprofil erstellt wird. Auf Wunsch kann der Kunde seine Messdaten jederzeit über das Internet einsehen.

  • Was bedeutet Unbundling?

    Auf Grund der Strommarktliberalisierung wurde per 1. Oktober 2008 das Unbundling «Netz-Energie» eingeführt. Dies bedingt eine neue Tarifstruktur, weil grundsätzlich zwischen der Netznutzung und der Energie unterschieden werden muss.

    Zu den Netzkosten gehören:

    • Eigentliche Netznutzung (vorgelagerte Netzkosten, kalk. Kosten der eigenen Netze, Betrieb und Unterhalt, Ablesung, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)
    • Abgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
    • Abgaben an die Gemeinde (öffentliche Abgabe)
    • Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers


    Zu den Energiekosten gehören:

    • Energiekosten (Energiehandel, Rechnungsstellung, Inkasso etc.)

    Bei den Netzkosten müssen die Abgaben für die KEV und die Abgaben an die Gemeinde auf der Rechnung in separaten Positionen transparent ausgewiesen werden. Die Abgaben für die KEV betragen seit dem 1. Januar 2020 2.30 Rp./kWh. Die öffentliche Abgabe an die Stadt Dübendorf wurde auf 0.40 Rp./kWh festgesetzt.

    Die Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid werden den Endkunden direkt pro kWh verrechnet und sanken per 1. Januar 2020 von 0.24 Rp./kWh auf
    0.16 Rp./kWh. Darin enthalten sind die Kosten für die Reservehaltung, den Messdatenaustausch etc.

    Kunden mit einem Jahresbezug von mehr als 100'000 kWh können ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Regelung betreffend des Jahresbezuges gilt pro Abgabestelle, das heisst, dass die Mengen verschiedener Abgabestellen nicht kumuliert werden können. Die Netzkosten werden auch bei Wechselkunden immer durch die Glattwerk AG in Rechnung gestellt. Bei den Tarifen sind folgende Punkte zu beachten:

    • Bei der Netznutzung erfolgt keine saisonale Differenzierung der Tarife
    • Bei der Energie wird die saisonale Differenzierung bei allen Kundengruppen beibehalten
    • Hoch- und Niedertarifzeiten bleiben unverändert und sind für Netznutzung und Energie identisch
    • Die Systemdienstleistungen, die Einspeisevergütung und die öffentliche Abgabe werden als eigene Position in Rechnung gestellt

    Alle Preise in CHF, exkl. MwSt.

  • Was ist ein Smart Meter?

    Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler, der digital Daten empfängt und sendet. Dazu ist er in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Empfangene Daten sind beispielsweise Tarifänderungen, gesendete Daten sind beispielsweise der Stromverbrauch.

    Intelligente Stromzähler sind bereits seit den 1990er-Jahren vor allem bei Grosskunden in Betrieb. Seit 2010 werden sie auch für Privathaushalte angeboten.

    Für unsere Kunden setzen wir den Typ Elster AS3000 ein. Dieser modulare Stromzähler bietet einen Schacht für diverse Kommunikationsmodule. Er ist einer der wenigen Zähler, für die ein LWL-Kommunikationsmodul erhältlich ist, bei welchem man den Zähler direkt mit einem Glasfaserkabel in das Netzwerk einbinden kann.

  • Wie funktioniert ein Stromzähler?

    Mit einem Stromzähler wird die gelieferte Energie in kWh (Kilowattstunden) gemessen. Jeder Stromzähler ist geeicht und wird nach einer bestimmten Zeit auf die Messgenauigkeit überprüft und wenn notwendig nachgeeicht. In der Regel haben die Stromzähler zwei Messwerke: Das Messwerk I für den Hochtarif und das Messwerk II für den Niedertarif. Die Tarifumschaltung erfolgt ab der zentralen Rundsteueranlage zu fixen Zeiten.

    Neue elektronische Zähler messen die elektrische Energie nach dem Hall-Effekt: Die gemessenen Daten werden in elektronischen Speichern abgelegt. Zusätzlich zur elektrischen Energie werden weitere Daten wie Stromunterbruch, Spannungsqualität, Zählerzustände etc. abgespeichert. Diese Daten werden beim elektronischen Auslesen der Zähler in einen Handheld-Computer übertragen.

    Die drei Lämpchen (mit L1, L2, L3 bezeichnet) zeigen die Spannung der drei Phasen an. Bei älteren Installationen sind evtl. nur 1 oder 2 Phasen angeschlossen. Das Lämpchen rechts oben blinkt bei Stromverbrauch. Je schneller dieses Lämpchen blinkt, desto grösser ist die momentane Leistungsabgabe. Beim Auslesen der Zähler muss auf die Bezeichnung der Zählwerke geachtet werden.

    • Bezeichnung für Hochtarif: HT, H, TI, I
    • Bezeichnung für Niedertarif: NT, N, T2, II

    Bei den neuen elektronischen Stromzählern ist die Ableseanleitung (Kleber auf dem Zähler) zu beachten.

    Neben der Energie, die in den Zählwerken angezeigt wird, kann auch die Leistung bestimmt werden. Dazu muss die sogenannte Zählerkonstante auf dem Zähler abgelesen werden.

    • Beispiel für Ferrariszähler: 480 u/kWh oder 120 r/kWh | Die Drehscheibe dreht sich 480- bzw. 120-mal vollständig für den Verbrauch einer kWh.
    • Beispiel für elektronischer Zähler: 1000 imp/kWh | Das Lämpchen rechts oben 1000-mal für den Verbrauch einer kWh.

    Um die momentane Leistung zu bestimmen, kann die Anzahl Umdrehungen bzw. die Anzahl Impulse während einer Minute gezählt werden. Mit der Zählerkonstante kann dann sehr einfach die Leistung ermittelt werden.

    Leistung in kW = 60 x [Anzahl Umdrehungen oder Anzahl Impulse] / [Zählerkonstante]

    Beispiel kleiner Heizlüfter: Zählerkonstante 1000 imp / kWh und 20 Impulse während einer Minute Leistung = 60 x 20 / 1000 = 1.2 kW

  • Gibt es noch Sperrzeiten?

    Nein, ausser bei der Boiler-Ladung in der Nacht und Lastabwurf (Spitzenlast).

    Die Glattwerk AG hat die Sperrzeiten für Waschmaschinen und Tumbler zwischen 11.15 Uhr und 12.10 Uhr in den Monaten November bis Februar aufgehoben. Die eingebauten Sperrschütze können in der bestehenden Installation belassen werden und müssen bei einem Defekt nicht ersetzt werden.

    Bei Bedarf kann Ihr Elektro-Installateur den defekten Sperrschütz für Waschmaschinen und Tumbler demontieren.

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  • In welchem Zeitraum gelten die Sommer- respektive Wintertarife?

    Die Arbeitspreise sind je nach Halbjahr verschieden.

    Sommertarife: 1. April bis 30. September
    Wintertarife: 1. Oktober bis 31. März

    Im Winterhalbjahr sind die Stromproduktionskosten tendenziell höher. Zudem ist der Stromverbrauch und die Leistung im Winterhalbjahr grösser, als im Sommerhalbjahr. Diese Mehrkosten werden dem Wintertarif belastet.

  • Welche Tarifzeiten gibt es?

    Die Tarifzeiten werden zentral für das ganze Versorgungsnetz gesteuert.

    Hochtarif HT
    Montag bis Freitag: 07.00 bis 20.00 Uhr
    Samstag: 07.00 bis 13.00 Uhr

    Niedertarif NT
    Übrige Zeiten