Eigenverbrauchsabrechnung – flexibel und transparent.
Sie möchten eine Energiegemeinschaft gründen, beitreten oder sind auf der Suche nach einer Abrechnungslösung?
Sie möchten eine Energiegemeinschaft gründen, beitreten oder sind auf der Suche nach einer Abrechnungslösung?
Lokal produzierte elektrische Energie – aus einer Photovoltaikanlage oder einer anderen elektrischen Energieerzeugungsanlage – wird vor Ort ganz oder teilweise verbraucht. Bei Liegenschaften mit mehreren Wohneinheiten respektive Stromkunden, stellt sich die Frage nach der korrekten Verbrauchsmessung und entsprechender Kostenabrechnung. Nicht nur Transparenz sondern auch Kosteneffizienz sind bei Eigenverbrauchsgemeinschaften von zentraler Bedeutung.
Mit der Eigenverbrauchsabrechnung, welche auf einem eigens entwickelten System basiert, bietet die Glattwerk AG die optimale Lösung dafür. Unsere Eigenverbrauchsabrechnung ist ein genaues und transparentes Abrechnungsmodell und bereits bei mehreren Liegenschaften im Einsatz. Unabhängig von der Liegenschaftsgrösse erhalten Sie eine optimale und kostengünstige Lösung. Sie eignet sich für Einfamilienhäuser ebenso wie für Grossüberbauungen
Mit der Eigenverbrauchsabrechnung der Glattwerk AG profitieren Stromproduzenten wie auch Eigenverbrauchskunden:
Der lokal produzierte Strom wird jedem Verbraucher anteilsmässig angerechnet. Sollte der lokal produzierte Strom nicht ausreichen, wird die Differenz von uns bezogen.
Bei der Berechnung des effektiven Eigenverbrauchs des lokal erzeugten Stroms sind drei Punkte wesentlich:
Der Preis für von EVG gelieferte Energie an die Teilnehmer darf nicht höher als der aktuell gültige Tarif der Glattwerk Grundversorgung (Standardprodukt, glattpower + Netznutzung Basis) für die Energie sein. Preisbasis und massgebend für die Abrechnung und Verrechnung durch Glattwerk ist das aktuell gültige Stromprodukt, das Teilnehmer von Glattwerk beziehen. Sollten unter den Teilnehmern unterschiedliche Stromprodukte gelten, ist als Preisbasis der Tarif für die Energie des teuersten Produktes zu wählen.
Verrechnung der EVG-Energie mit fixem Ansatz (Einheitspreis)
X Rp./kWh; es fallen auf dieser Energie kein Arbeitstarif für das Netznutzungsentgelt und keine Abgaben an.
Verrechnung mit fixem Abschlag bemessen an der massgebenden Tarifstruktur der Glattwerk
X Rp./kWh als fixer Abschlag günstiger
Der fixe Abschlag bemisst sich wie folgt: die Bemessung des Preises von EVG Strom für den Eigenverbrauch der Teilnehmer wird auf der Basis der Gesamtstromkosten des Tarifproduktes der Glattwerk vorgenommen. Das Tarifprodukt der Glattwerk (ohne EVG-Energie) umfasst die Komponenten Energie, Netznutzung, Messwesen und Abgaben gemäss publiziertem Tarif der Glattwerk. Der Preis der EVG-Energie umfasst nur den Preis für die Energielieferung. Für diese ist keine Netznutzung der Glattwerk erforderlich und es sind keine Abgaben nach StromVG geschuldet. Der Abschlag vom Tarif der Glattwerk umfasst somit den Wert der Netznutzung und den Wert der Abgaben und den Preis für die Energie. Der Abschlag umfasst nicht den Aufwand für das Messwesen, die Abrechnung, die Verrechnung und das Inkasso des Ansprechpartners der EVG für die Energielieferung aus der EVG an die Teilnehmer sowie die EVG-Energie. Für die Energielieferung und Netznutzung sowie übrigen Leistungen der Glattwerk gemäss StromVG sind in beiden Varianten die Bedingungen und Tarife der Glattwerk massgebend. (vgl. Preisliste-Eigenverbrauchsabrechnung.pdf)
Hier finden Sie die Informationsbroschüre und die Preisliste
Sie möchten mit Ihrem eigenen Solarstrom mehr erreichen und Ihre Mitbewohner oder Nachbarn im selben Gebäude oder Areal daran teilhaben lassen?
Dann gründen Sie Ihre eigene Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG oder vEVG) – wir unterstützen Sie Schritt für Schritt.