Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) nutzen mehrere Liegenschaften oder Nachbarschaften gemeinsam erneuerbaren Strom aus der Region und fördern eine nachhaltige Energiezukunft.

Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verbindet Produzenten und Verbraucher innerhalb eines lokalen Netzgebiets. Eigentümer von Photovoltaikanlagen stellen ihren erzeugten Strom der Gemeinschaft zur Verfügung, während Haushalte oder Unternehmen diesen Verbrauch direkt aus dem Quartier beziehen können.

Im Unterschied zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), die sich auf ein Gebäude oder Areal beschränkt, ermöglicht die LEG eine energiewirtschaftliche Zusammenarbeit über mehrere Adressen hinweg.

  • Charakteristisch für LEG:
    • Einbindung von Quartieren oder Nachbarschaften
    • Nutzung regional erzeugter Energie im lokalen Netz
    • Erweiterte Form der Eigenversorgung mit Zukunftsperspektive

Wie funktioniert eine LEG?

Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Ihren Strom direkt von den Solaranlagen in Ihrer Umgebung. Genau das wird ab dem 1. Januar 2026 möglich:

Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie Teil einer Energiegemeinschaft in Ihrer Gemeinde werden und lokal produzierten Strom direkt mit anderen teilen oder nutzen.

Eine LEG bringt lokale Produzenten und Verbraucher von Solarstrom zusammen und leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Alle grundversorgten Kundinnen und Kunden im Netzgebiet können von dieser Form der gemeinschaftlichen Stromnutzung profitieren und sich einer LEG anschliessen.

Solarstromproduzenten – etwa lokale Gewerbebetriebe, Schulen oder Privatpersonen – liefern ihren nachhaltig erzeugten Strom an andere Teilnehmende der Gemeinschaft. Als Konsument erhalten Sie unkomplizierten Zugang zu diesem regionalen Strom. Und falls die Sonne einmal nicht scheint, wird Ihre Versorgung wie gewohnt durch die Glattwerk AG sichergestellt.

Wer sind die Beteiligten einer LEG und was sind ihre Aufgaben?

VerteilnetzbetreiberLEG-BetreiberLEG-DienstleisterTeilnehmer-StromproduzentTeilnehmer-Stromkonsument
• Informationen zum Netzanschluss

• Prüfung Erfüllung der Voraussetzungen bei Anmeldung LEG

• Installation Smart Meter

• Vergütung eingespeister Strom

• Aufteilung des in der LEG erzeugten Stroms
• Motiviert Teilnehmende zum mitmachen

• Regelt Konditionen innerhalb der LEG

• Vertritt LEG ggü. EVU

• Meldet Mutationen an EVU

• Verantwortung für Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen

• Legt den Tarif für LEG-Strom fest

• Legt den Tarif für die Vergütung von LEG-Produzenten fest
• Verrechnung von LEG-Strom an die Teilnehmenden

• Abrechnung der Einnahmen und Kosten
• Liefert Überschuss-Strom an die anderen LEG-Teilnehmer

• Verkauft Strom innerhalb der LEG

• Erhält Geld von der LEG für eingespeisten Strom

• Bezieht selber Strom von der LEG
• Beziehen möglichst viel Strom von der LEG

• Beziehen Reststrom von der EVU

• Bezahlen den jeweiligen Tarif für LEG-Strom und Reststrom
  • Vorteile einer LEG für Produzenten:
    • Zugang zu zusätzlichen Abnehmern über das Verteilnetz der Glattwerk AG
    • Höhere Wirtschaftlichkeit dank direkter Stromlieferung im Quartier
    • Beitrag zu einer regionalen und nachhaltigen Energieversorgung
  • Vorteile einer LEG für Konsumenten:
    • Verlässliche Preisgestaltung und klare Rahmenbedingungen innerhalb der LEG
    • Reduziertes Netznutzungsentgelt dank lokalem Energiebezug
    • Priorität beim Bezug von lokal produziertem Grünstrom – auch ohne eigene PV-Anlage
    • Unkomplizierter Reststrombezug weiterhin über die Glattwerk AG

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG

Mindestens eine Energieerzeugungsanlage

Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben.

Lokale Nähe

Alle Teilnehmenden – ob Stromproduzent:innen oder Verbraucher:innen – müssen sich im gleichen Gemeindegebiet befinden und vom selben Verteilnetzbetreiber beliefert werden. So bleibt der Strom in der Region.

Verhältnis der Anschlussleistung

Damit die Gemeinschaft funktioniert, muss insgesamt genügend Strom lokal produziert werden – mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung müssen aus gemeinschaftseigenen Energieerzeugungsanlagen stammen.

Gleiche Netzebene

Alle Beteiligten müssen sich auf derselben Netzebene unterhalb 36 kV befinden. Höhere Spannungsebenen dürfen für den Stromaustausch nicht genutzt werden. Das stellt sicher, dass die Stromverteilung technisch einwandfrei funktioniert – ohne aufwendige Umbauten oder Zusatzinstallationen

Sie wollen selbst eine LEG gründen? Wir begleiten Sie dabei!

Sie möchten mit Ihrem eigenen Solarstrom mehr erreichen und Ihre Nachbarschaft daran teilhaben lassen?
Dann gründen Sie Ihre eigene Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) – wir unterstützen Sie Schritt für Schritt.

Der Standort-Checker befindet sich in der finalen Umsetzung und wird in Kürze im Verlaufe des Novembers aufgeschaltet.

Für dringende Anfragen in der Zwischenzeit sind wir gerne direkt für Sie da:

FAQs

  • Wie funktioniert Eigenverbrauch?

    Eigenverbrauch bedeutet, dass Sie Ihren selbst erzeugten Strom – etwa von einer PV-Anlage – direkt für den eigenen Bedarf nutzen, anstatt ihn ins Verteilnetz einzuspeisen.

  • Was sind die Unterscheide zwischen EVG, ZEV, vEVG, vZEV und LEG?

    Einen guten Überblick über die Modelle finden Sie unter https://www.lokalerstrom.ch/

    Die Glattwerk AG bietet mit der EVG/vEVG eigene Lösungen als Alternative zu einem ZEV/vZEV an.