Rückspeisevergütung für Solarstrom

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für Strom, den sie ins Netz einspeisen, eine Vergütung. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Zeitpunkt der Einspeisung dabei wichtiger. Erfahren Sie, wie die Rückspeisevergütung funktioniert, weshalb sich die Vergütung verändern kann und welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage haben.

Das Wichtigste in Kürze

Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen, fliesst der Überschuss ins Stromnetz. Dafür erhalten Sie von der Glattwerk AG eine Vergütung für den ins Stromnetz zurück gespeisten Strom.

Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine schweizweite Gesetzesänderung in Kraft. Dann richtet sich die Vergütung stärker nach dem Marktpreis. Dieser kann im Tagesverlauf höher, tiefer oder zeitweise sogar negativ sein. 

Für bestimmte Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gelten weiterhin gesetzliche Minimalvergütungen. Liegt der Referenz-Marktpreis unter der für die Anlage geltenden Minimalvergütung, kann zusätzlich eine Prämie (Minimalvergütungsprämie) ausbezahlt werden. 

Damit die eingespeiste Strommenge dem richtigen Spotmarktpreis zugeordnet werden kann, wird ein Smart Meter vorausgesetzt. 

Was ändert sich ab 2027?

Bis Ende 2026 bildet bei der schweizweit harmonisierten gesetzlichen Vergütung grundsätzlich der quartalsweise Referenz-Marktpreis die Grundlage. Ab dem 1. Januar 2027 wird stattdessen der Spotmarktpreis im Day-Ahead-Markt berücksichtigt, der zum Zeitpunkt der Einspeisung gilt. 

Das bedeutet: Die eingespeiste Strommenge wird nicht mehr ausschliesslich mit einem nachträglich bestimmten Quartalsdurchschnitt vergütet. Entscheidend ist stärker, wann der Solarstrom ins Netz fliesst. Ist der Spotmarktpreis hoch, fällt auch die Vergütung höher aus. Ist er tief, erhalten Sie weniger. Bei einem negativen Marktpreis kann die Einspeisung Kosten verursachen.

Für Anlagen ohne Smart Meter können während der Übergangszeit abweichende Regelungen gelten. Die Glattwerk AG informiert Sie über die für Ihre Anlage geltende Abrechnung.

Wie funktioniert die Rückspeisevergütung?

Ihre Photovoltaikanlage produziert zeitweise mehr Strom, als Sie gerade verbrauchen. Was Sie nicht selbst nutzen, fliesst ins öffentliche Stromnetz. Für diesen eingespeisten Strom erhalten Sie eine Rückspeisevergütung.

  • Begriffe kurz erklärt

    Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel
    Der Strompreis, der an der Strombörse am Vortag für den folgenden Liefertag festgelegt wird. Er entsteht durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage und wird für einzelne Zeitperioden bestimmt.

    Referenz-Marktpreis
    Der Referenz-Marktpreis ist ein Durchschnittswert der Strompreise am Schweizer Strommarkt. Dabei werden die Marktpreise mit der tatsächlich eingespeisten Strommenge der jeweiligen Technologie gewichtet. Er wird für ein Quartal berechnet und dient unter anderem dazu, zu prüfen, ob eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt wird.

    Minimalvergütung
    Gesetzlich festgelegter Betrag in Rp./kWh, dessen Höhe gemäss Art. 12a der Energieverordnung anhand der Leistung der Produktionsanlage bestimmt wird. Die Regelung gilt für Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 150 kW.

    Differenzbetrag
    Der Differenzbetrag entspricht der Differenz zwischen der Minimalvergütung und dem Referenz-Marktpreis. Er wird in Rp./kWh angegeben und nur dann angewendet, wenn der Referenz-Marktpreis unter der Minimalvergütung liegt. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Minimalvergütungsprämie.

    Minimalvergütungsprämie
    Die Minimalvergütungsprämie ergibt sich aus der im Quartal eingespeisten Strommenge und dem Differenzbetrag. Sie wird nur ausbezahlt, wenn für die Anlage ein Anspruch auf die Minimalvergütung besteht.

    Gesamte Einspeisevergütung
    Die Vergütung zum Marktpreis plus eine mögliche Minimalvergütungsprämie. 

  • Technische Voraussetzungen

    Damit jede eingespeiste Kilowattstunde dem richtigen Spotmarktpreis zugeordnet werden kann, muss gemessen werden, wann und wie viel Strom ins Netz fliesst. Dafür wird ein intelligentes Messsystem – ein sogenannter Smart Meter – benötigt. 

    Ist Ihre Anlage noch nicht mit einem Smart Meter ausgestattet, kann die Abrechnung während der gesetzlichen Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 vorerst nach dem bisherigen Vergütungsmodell erfolgen. 

Solarstrom optimal nutzen

Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die unterschiedliche Kundengruppen

  • Einfamilienhaus / kleinere Anlage

    Wie stark sich die neue Vergütung auf Ihre Anlage auswirkt, hängt insbesondere davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen und wann der Überschuss eingespeist wird. Bei vielen kleineren Anlagen können die Auswirkungen begrenzt ausfallen. Eine verbindliche Aussage ist jedoch nur anhand des individuellen Einspeiseprofils möglich. Künftig wird es noch wichtiger, Solarstrom gezielt selbst zu nutzen, zu speichern oder die Einspeisung intelligent zu steuern.

  • Mehrfamilienhaus / grössere Anlage ohne EVG, vEVG oder LEG

    Aufgrund der Grösse und des Einspeiseverhaltens Ihrer Anlage können sich schwankende Marktpreise stärker auf Ihren Einspeiseertrag auswirken. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Ausgangslage frühzeitig prüfen zu lassen. Eine EVG, vEVG, LEG oder eine intelligente Steuerung kann dazu beitragen, mehr Solarstrom lokal zu nutzen und die Einspeisung zu ungünstigen Zeiten zu reduzieren.
     

  • Gewerbe und KMU

    Wie stark sich die neue Vergütung auf Ihren Betrieb auswirkt, hängt insbesondere davon ab, wie viel Solarstrom Sie direkt nutzen und wann der Überschuss eingespeist wird. Gewerbe- und Produktionsbetriebe verbrauchen häufig bereits einen grossen Teil des Solarstroms selbst. Dadurch können die Auswirkungen auf den Einspeiseertrag begrenzt ausfallen. Dennoch lohnt es sich, den Eigenverbrauch und die vorhandenen betrieblichen Flexibilitäten zu überprüfen.
     

  • Landwirtschaftliche Betriebe

    Landwirtschaftliche Gebäude bieten häufig grosse Flächen für leistungsstarke Solaranlagen. Gleichzeitig kann der Eigenverbrauch je nach Betriebsart und Jahreszeit vergleichsweise tief sein. Dadurch wird ein grösserer Teil des Solarstroms eingespeist und stärker von den jeweiligen Marktpreisen beeinflusst. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Anlage und Ihr Einspeiseprofil individuell prüfen zu lassen.
     

  • Was ändert sich für meine Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2027?
    Die eingespeiste Strommenge wird stärker nach dem Spotmarktpreis vergütet, der zum jeweiligen Zeitpunkt der Einspeisung gilt. Dadurch kann die Vergütung im Tagesverlauf unterschiedlich hoch ausfallen. Der bisher für die gesetzliche Vergütung massgebende Quartalsdurchschnitt wird nicht mehr für jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet.
  • Weshalb wird das Vergütungsmodell geändert?

    Das neue Vergütungsmodell wurde vom Parlament und Bundesrat beschlossen.

    Die Vergütung soll den tatsächlichen Marktwert des eingespeisten Stroms besser abbilden. Gleichzeitig entsteht ein stärkerer Anreiz, Solarstrom dann selbst zu nutzen, zu speichern oder einzuspeisen, wenn er im Stromsystem benötigt wird.

  • Was geschieht bei negativem Spotmarktpreis konkret?

    Ein negativer Spotmarktpreis entsteht, wenn mehr Strom angeboten als benötigt wird. Das kann beispielsweise an sonnigen Tagen vorkommen, wenn viele Photovoltaikanlagen einer geringen Nachfrage gegenüberstehen.

    Für den Strom, den Sie während eines solchen Zeitraums einspeisen, kann ein negativer Wert verrechnet werden. Die Einspeisung kann in diesem Zeitraum somit Kosten verursachen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihre gesamte Abrechnung negativ ausfällt: Für die Gesamtvergütung werden auch Einspeisungen zu positiven Preisen sowie eine mögliche zusätzliche Prämie berücksichtigt.

  • Wie wird meine Rückspeisevergütung berechnet?

    Die Berechnung erfolgt wie folgt:

    1. Die eingespeiste Strommenge wird mit dem Spotmarktpreis zum jeweiligen Einspeisezeitpunkt multipliziert. 
    2. Bei berechtigten Anlagen wird nach dem Quartal geprüft, ob zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt wird.
  • Habe ich Anspruch auf die Minimalvergütungsprämie?
    Für bestimmte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gelten gesetzlich festgelegte Minimalvergütungen. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Leistung der Anlage und davon ab, ob sie mit oder ohne Eigenverbrauch betrieben wird.
+ alle FAQ's anzeigen
  • Muss ich wegen der neuen Vergütung etwas unternehmen?

    Grundsätzlich müssen Sie zunächst nichts unternehmen. Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, den eigenen Solarstrom vermehrt selbst zu nutzen, zu speichern, zu teilen oder die Anlage intelligent steuern zu lassen.

  • Brauche ich einen Smart Meter?

    Damit die Einspeisung dem Spotmarktpreis des richtigen Zeitpunkts zugeordnet werden kann, muss zeitgenau gemessen werden, wann und wie viel Strom ins Netz fliesst. Dafür wird ein Smart Meter benötigt.

    Für Anlagen ohne Smart Meter ist eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Während dieser Zeit kann die Abrechnung weiterhin nach dem bestehenden Vergütungsmodell erfolgen.

  • Kann ich die Einspeisung bei negativen Spotmarktpreisen vermeiden?

    Sie können einen Teil des Solarstroms direkt selbst nutzen, Ihren Verbrauch in sonnenreiche Zeiten verschieben oder den Strom in einer Batterie speichern. Ein Energiemanagementsystem kann geeignete Geräte und die Einspeisung automatisch aufeinander abstimmen.

    Ob Ihre Anlage die Einspeisung technisch reduzieren oder stoppen kann, hängt von der vorhandenen Steuerung und Installation ab.

  • Wann wird meine Rückspeisevergütung abgerechnet?

    Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Ende eines Quartals