Teilnahmebedingungen Social Media Wettbewerb

Letzte Aktualisierung: 01. Juni 2026

1. Veranstalter

Wettbewerbe und Gewinnspiele werden von der Glattwerk AG (nachfolgend «Veranstalter»), Usterstrasse 111, 8600 Dübendorf, über den offiziellen Instagram-Kanal (@glattwerk) und Facebook-Kanal (Glattwerk AG) organisiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden (in der Folge «Teilnehmer» genannt) folgende Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Am Wettbewerb nimmt teil, wer dem Instagram-Kanal (@glattwerk) oder dem Facebook-Kanal (Glattwerk AG) folgt und den Gewinnspielbeitrag kommentiert. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Wettbewerb endet am 30. Juni 2026.

3. Ausschlusskriterien

3.1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Glattwerk AG, Gewinnspielvereine, Nutzer automatisierter Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen. Die Teilnahme ist kostenlos.

4. Ablauf

4.1. Der/die Gewinnende wird zufällig ausgelost und innert einer Woche nach Ablauf des Wettbewerbs via Direktnachricht (Direct Message) auf Instagram oder Facebook benachrichtigt.

4.2. Der/die Gewinnende ist aufgefordert, sich innert einer Woche auf die Direktnachricht zu melden und ist nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn der/die Gewinnende die Kontaktdaten bekannt gibt und die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Ansonsten behält sich die Glattwerk AG das Recht vor, eine/n neue/n Gewinnende/n zu ermitteln, ohne eine Ersatzleistung zu schulden. Wenn der/die Gewinnende sich nicht innert angegebener Frist meldet, wird der Preis nichtig.

4.3. Der Name des/der Gewinnenden kann auf Instagram und Facebook mit Benutzername veröffentlicht werden.

4.4. Es erfolgt keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – mit Ausnahme des/der Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt einen gleichwertigen Gewinn ersatzweise zu liefern.

5. Weitere Bestimmungen

5.1. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortliche ist alleine die Glattwerk AG. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

5.2. Die Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht.

5.3. Gerichtsstand ist Dübendorf.

Dieses Reglement tritt per 1. Juni 2026 in Kraft.